Die Anas hatte die EU-weite Ausschreibung im Auftrag der Regierung Berlusconi eingeleitet. Im Rekurs ging es um den Ausschreibungstext zur Vergabe der Brennerautobahnkonzession. In seiner Begründung erklärt das Gericht, dass der Rekurs zum Teil unbegründet, zum Teil nicht zulässig sei. Die Brennerautobahn AG hatte im Rekurs gefordert, dass mehrere Punkte beim Ausschreibungstext geändert werden. Dem Rekurs hatten sich auch die beiden Länder Trentino und Südtirol sowie die Region Trentino-Südtirol angeschlossen. Vier Bewerber haben neben der Brennerautobahn AG ihr Interesse an der Konzession bekundet: der österreichische Baukonzern Strabag SE, die italienisch-spanische Seilschaft SIS-SACYR, die italienische Baufirma Toto aus den Abruzzen, der internationale Konzern Vinci .Die Konzession für die A22 läuft am 30. April 2014 aus. Die Brennerautobahn AG werde jetzt prüfen, ob man einen Rekurs beim Staatsrat, der letzten Instanz, gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Latium einreiche, so A22-Präsident Walter Pardatscher am Donnerstag,stol