Sowohl das Institut für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) als auch die Wildbeobachtungsstelle des Landes hatten zuvor bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme vorliegen. Die Maßnahme gilt für 60 Tage. Mit der Umsetzung ist das Landesforstkorps beauftragt.<BR /><BR />Das Gericht stellte fest, dass der Abschuss von zwei Wölfen den günstigen Erhaltungszustand der Population in Südtirol nicht gefährdet. Die Verhandlung in der Hauptsache, die für den 9. September angesetzt ist, bleibt aufrecht.