Wie Medien berichten, hatte der Vater nach der Scheidung vor Gericht geklagt, dass eines seiner beiden Kinder nicht länger auf eine deutschsprachige, sondern auf eine italienischsprachige Schule gehen solle. Bei der Scheidung wurde den Eltern das gemeinsame Sorgerecht gegeben, die Kinder wohnen aber in Bozen bei der Mutter.Der Vater gab als Grund an, dass sämtliche Kommunikationen, Aussendungen und Ähnliches an deutschsprachigen Schulen lediglich auf Deutsch seien, und er dieser Sprache nicht mächtig sei, berichtet die italienische Nachrichtenagentur Ansa.Dies halte den Vater davon ab, die Schulkarriere des Sohnes angemessen verfolgen zu können. Ein Richter in Padua gab dem Vater nun recht. Er verfügte, dass der Junge nach der Beendigung der deutschsprachigen Mittelschule an eine italienischsprachige Oberschule besuchen muss. stol