„Für uns war es wichtig, eine Haftstrafe unter 2 Jahren bzw. die bedingte Strafaussetzung zu erreichen“, erklärt der Rechtsanwalt. Dem stimmte das Berufungsgericht zu. Die erstinstanzliche Haftstrafe von 3 Jahren, 6 Monaten und 20 Tagen wurde auf 2 Jahre reduziert. Damit muss Fadel die Haftstrafe nicht antreten, vorausgesetzt, er lässt sich in den nächsten 5 Jahren nichts zu Schulden kommen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1077075_image" /></div> <BR /><BR />Die in erster Instanz gegen Fadel verhängte Geldstrafe wurde von 180.000 auf 120.000 Euro reduziert.<BR /><BR />Wie berichtet, war Fadel, der für die Sozialgenossenschaft „River Equipe“ im Auftrag von Volontarius gearbeitet hatte, des Menschenschmuggels für schuldig befunden worden: Er soll in 5 Fällen Migranten bei der Überquerung des Brenners geholfen haben. In 2 Fällen kam der erschwerende Vorwurf hinzu, er habe für seine Hilfe Geld angenommen und damit zum eigenen Vorteil gehandelt. Fadel hatte dies stets vehement bestritten und darauf bestanden, aus humanitären Gründen geholfen zu haben. <BR /><BR />In der Berufung wurde dieser erschwerende Punkt nun fallen gelassen. „Wir haben darauf hingewiesen, dass die Geschädigten widersprüchliche Angaben gemacht haben, wann und wo sie das Geld bezahlt haben“, verdeutlicht Verteidiger Nettis. „2000 oder 3000 Euro pro Person – das ist die Lebensersparnis dieser Familien. Dass man sich nicht erinnern kann, ob man das Geld in Südtirol oder im Heimatland bezahlt hat, ist unwahrscheinlich.“<BR /><BR />Ein ähnlicher Fall in Frankreich kam zu einer vergleichbar salomonischen Lösung: Das Gericht erkannte dem Angeklagten die humanitäre Absicht ebenso zu. Er erhielt die Mindeststrafe.<BR /><BR /> Firas Fadel lebt und arbeitet in Südtirol, allerdings nicht mehr in der Flüchtlingshilfe.