Dies entschied der Gerichtspräsident der südafrikanischen Provinz Gauteng, Dunstan Mlambo, am Dienstag in Pretoria.Die Öffentlichkeit habe angesichts der Bedeutung des Falles ein Recht auf vollständige Information.Das Gericht beschloss aber besondere Auflagen für die TV-Übertragungen, um eine ungestörte Verhandlung sicherzustellen und die Rechte des Angeklagten zu schützen.Die Verteidigung des 27-Jährigen hatte sich entschieden gegen Live-Sendungen aus dem Gerichtssaal gewandt: Damit würden die Persönlichkeitsrechte des Sportstars verletzt.Der Prozess soll am kommenden Montag beginnen.apa/dpa