Die Entschädigungen für Amtssachverständige werden durch ein Ministerialdekret aus dem Jahr 2002 geregelt. „Seit damals wurden die Summen allerdings nie erhöht bzw. angeglichen“, sagt Landesgerichtspräsidentin Francesca Bortolotti. <BR /><BR />Zwar besteht die Möglichkeit, die Entschädigung in besonders komplexen Fällen zu verdoppeln. Trotzdem bleiben die Summen eher mager und in jedem Fall unter dem Niveau des freien Marktes. „Die vorgesehenen Summen sind unzumutbar“, sagt Landesgerichtspräsidentin Francesca Bortolotti.<BR /><BR />Somit ist für viele Freiberufler, deren Tarife dem hohen Lebensstandard in Südtirol Rechnung tragen, der Anreiz nachvollziehbarerweise gering, sich in die Liste der Amtssachverständigen am Landesgericht eintragen zu lassen. <BR /><BR />Diese Liste wird von der Landesgerichtspräsidentin alle sechs Monate aktualisiert, und sie hat im Laufe der Jahre festgestellt, dass sie zusehends kürzer wird. „Wir haben viele gute Sachverständige verloren – und das ist ein Riesenproblem“, bestätigt Bortolotti. Denn: „Gutachter sind für uns in vielen Prozessen das A und O.“<BR /><BR />Egal, ob Erbschaft, Urbanistik, technische Untersuchungen nach Verkehrs- oder Arbeitsunfällen oder medizinische Problemstellungen: So breit gefächert das Wissen eines erfahrenen Richters auch ist, in spezifischen Fachfragen muss er sich doch auf die Erkenntnisse von Amtssachverständigen stützen.<BR /><BR />Ein besonders heikles Kapitel sind dabei die psychiatrischen Gutachten, in denen die Zurechnungsfähigkeit einer Person abgeklärt werden soll. Von der Einsichts- und Willensfähigkeit hängt es schließlich ab, ob jemand für eine Straftat zur Verantwortung gezogen werden kann oder nicht. Deshalb ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Betroffene die Fragen des Sachverständigen richtig versteht.<BR /><BR />Doch deutsch- bzw. zweisprachige Amtssachverständige sind in der Liste der lokalen Amtsgutachter, aus der die Richter die Fachleute auswählen müssen, noch seltener. Schon seit Jahren macht Bortolotti sowohl anlässlich der Eröffnung des Gerichtsjahres als auch in ihrem Bericht an den Generalstaatsanwalt des Kassationsgerichtes auf die problematische Lage angesichts der nicht mehr zeitgemäßen Entschädigungskriterien aufmerksam. Doch bisher blieben ihre Appelle ungehört.