„Bevor wir das Urteil nicht schriftlich vorliegen haben, will und werde ich mich nicht dazu äußern“, blockt Florian Zerzer, Generaldirektor des Sanitätsbetriebes ab. Dass das vergangene Woche am Arbeitsgericht in Trient in zweiter Instanz gefällte Urteil aber weitreichende Folgen für den Sanitätsbetrieb haben könnte, bestätigt er dann doch.<BR /><BR /> Immerhin könnte es für landesweit 52 Primariate, die zwischen 2017 und 2021 neu besetzt worden sind, ein neuer Wettbewerb ausgeschrieben werden muss. <BR /><BR />Grund dafür ist das Urteil, das vergangene Woche am Trientner Oberlandesgericht ergangen ist. Dr. Corrado Carbucicchio hatte gegen die Ernennung von Dr. Rainer Oberhollenzer zum Primar der Kardiologie am Krankenhaus Bozen vor dem Arbeitsgericht Rekurs eingelegt. Dieses ist in zweiter Instanz nun zum Schluss gekommen, dass die Ernennung Oberhollenzers nicht rechtens gewesen ist, weil sie auf eine Art und Weise erfolgt war, die laut Verfassungsgerichtsurteil vom Vorjahr verfassungswidrig, die Bewertungskommission nicht rechtens war.<BR /><BR /> Die Richter kommen zum Schluss, dass der Sanitätsbetrieb zum Einen Dr. Carbucicchio finanziell entschädigen muss. Zum Anderen muss der Wettbewerb für das Primariat der Bozner Kardiologie erneut durchgeführt werden.<h3> 52 Primariate nach Landesgesetz vergeben</h3>Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Immerhin sind zwischen 2017 und 2021 insgesamt 52 Primariate nach dem damals gültigen Landesgesetz besetzt worden. Über all diesen Ernennungen schwebt nun das Damoklesschwert. Die Folge der Entscheidung von Land und Sanitätsbetrieb, bei der Besetzung von Primariatsstellen autonom und nicht nach der gesamtstaatlichen Norm zu handeln, reagiert Dr. Enrico Bertelli, Präsident der Primarsgewerkschaft ANPO.<BR /><BR />„Wir müssen erst das Urteil abwarten“, betont Zerzer noch einmal. Dann werde sich zeigen, ob es nur diesen einen Fall betreffe, oder ob auch einige andere Primariate per Wettbewerb neu ausgeschrieben werden müssen, oder gar alle, die im Zeitraum zwischen 2017 und 2021 neu besetzt worden sind. Sicher nicht davon betroffen seien laut Zerzer jene Primare, die bereits zuvor per Wettbewerb die Stelle gewonnen hätten und deren Auftrag in besagtem Zeitraum verlängert worden ist. <h3> Krisentreffen am 8. Juni</h3>Bereits jetzt so gut wie sicher ist, dass nach Ablauf der 5 Jahre dauernden Aufträge für besagte 52 Primare die Stellen neu ausgeschrieben werden müssen – unabhängig davon, ob gegen ihre Ernennung Rekurs eingereicht worden ist oder nicht. Eine bei positiver Bewertung mögliche Verlängerung scheint Stand jetzt nicht möglich.<BR /><BR />Um Klarheit in die Sache zu bringen, hat der Sanitätsbetrieb externe Experten mit der Prüfung beauftragt. Bei einem Treffen zwischen Sanitätsspitze und betroffenen Primaren soll am 8. Juni für Klarheit geschaffen werden. Dann wird sich zeigen, ob ein knappes Drittel der derzeitigen Primare auf einem Schleudersitz oder doch fest im Sattel sitzt.<BR />