Bislang haften die Ärzte des Sanitätsbetriebes nur bei schwerer Fahrlässigkeit oder Vorsatz selbst, in allen anderen Fällen zahlt der Betrieb eventuellen Schadenersatz. Und damit fährt man, davon ist auch Landesrat Dr. Hubert Messner überzeugt, gut: „Als jemand, der selbst viele Jahre als Arzt tätig war, weiß ich, wie sehr eine unklare oder überzogene Haftungslage zur Defensivmedizin führt – also zu Untersuchungen und Entscheidungen, die vor allem der rechtlichen Absicherung dienen. Das belastet das System mit unnötiger Bürokratie, verunsichert die Berufsgruppen und bringt Patientinnen und Patienten nicht zwingend einen Mehrwert. Eine klarere Haftungsregelung stärkt das Vertrauen, entlastet die Gesundheitsstrukturen und ermöglicht es den Ärzten, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: gute Medizin.“ Er betont aber: „Die Regelung der zivil- und strafrechtlichen Verantwortung von Ärzten und Gesundheitsberufen liegt nicht in der Zuständigkeit des Landes Südtirol, sondern ausschließlich beim Staat.“<h3> Verschiebung der Haftung sorge für „Angst“</h3>Ganz ähnlich schätzt ANAAO-Landessekretär Dr. Edoardo Bonsante die Situation ein. Auch für ihn steht fest: Eine Verschiebung der Haftung sorge nur für „Angst“ bei den Ärzten, die sich dann mit noch mehr Untersuchungen absicherten. „Eine solche Änderung wäre ein Schritt zurück“, sagt er. <BR />„Damit würde der psychologische Druck auf die Ärzte steigen“, sagt auch Ärztekammer-Präsidentin Dr. Astrid Marsoner. „Die Motivation, hierzulande eine Beauftragung anzunehmen, würde damit sicher nicht steigen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass Kollegen sich sicherere Arbeitsplätze im Ausland suchen, wo es eine solche Regelung nicht gibt.“