Mittwoch, 30. November 2011

Gesetzgeber bei Koks milder als bei Alkohol

Führerscheinneulinge, Lenker unter 21 Jahren, Berufsfahrer und Lkw-Lenker, die betrunken am Steuer erwischt werden, dürfen die Strafe nicht abarbeiten, wer unter Drogeneinfluss fährt, schon.









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