Wann, erklärt Milena Favretto vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Grundsätzlich gilt: Besser dran sind in solchen Fällen Pauschalreisende, „denn hier greift das Pauschalreiserecht“. Wer also über einen Reiseveranstalter gebucht hat und jetzt nicht mehr heimkommt, kann darauf vertrauen, dass er Mehrkosten vor Ort bezahlt bekommt und sich um Umbuchungen nicht selber kümmern muss. <BR /><BR />„Komplizierter ist es, wenn man individuell gebucht hat“, sagt Favretto. Denn die europäische Fluggastrechteverordnung gilt nur für Flüge, die aus einem EU-Land, Island, Norwegen oder der Schweiz starten bzw. für Fluggesellschaften mit Sitz in einem dieser Länder. In diesem Fall bekommen Fluggäste den Ticketpreis zurückerstattet, sollte der Flug annulliert werden, bzw. können über die Fluglinien umbuchen. Auch eventuelle Hotelkosten usw. können geltend gemacht werden. <BR /><BR />Für Flugreisen mit asiatischen, amerikanischen oder afrikanischen Airlines mit Abflug außerhalb der genannten Länder gelten hingegen deren Richtlinien sowohl für Annullierungen und Umbuchungen als auch für eventuelle Zusatzkosten für Hotel und Verpflegung. „Das kann unter Umständen teuer werden und der Urlauber auf einigen Kosten sitzen bleiben“, weiß Favretto. Von Vorteil ist laut Verbraucherschützer in solchen Fällen eine Reisekostenversicherung. <h3> Bei individuell gebuchten Reisen können Stornogebühren anfallen</h3>Der gesperrte Luftraum über den wichtigen Drehkreuzen Dubai, Doha, Abu Dhabi und Co. verhindert natürlich für viele auch den Start ins geplante Urlaubsvergnügen. Und auch hier gilt: Einfacher ist es bei Pauschalreisen. Solange Flughäfen gesperrt sind und Flüge annulliert werden, sollten Rückerstattungen problemlos klappen. Ist das Hotel bzw. die gesamte Reise pauschal gebucht, ebenfalls. „Doch wer sein Hotel individuell gebucht hat, und wo die Unterkunft ihre Leistung anbietet, da können Stornogebühren anfallen. Es gilt in jedem Fall das Recht des jeweiligen Urlaubslandes“, weiß Favretto. <BR /><BR />Keiner weiß derzeit, wie lange die Luftraum-Sperren aufrecht bleiben. Experten gehen davon aus, dass der Flugverkehr noch zumindest eine Woche steht. Doch dem einen oder anderen könnte auch unabhängig davon die Lust auf eine Reise nach Dubai oder Katar vergangen sein. Favretto rät: „Informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle Möglichkeiten einer Umbuchung oder eines Rücktrittes. Keiner kann natürlich gezwungen werden, eine Reise anzutreten. Aber Stornogebühren können durchaus anfallen. Hier geht es auch um die Kulanz der Anbieter“, so Favretto. <BR /><BR />Den aktuell gestrandeten Urlaubern rät sie jedenfalls, die eigene Airline zu kontaktieren, um Möglichkeiten einer Umbuchung auszuloten, eventuell Reiseveranstalter und Versicherung zu informieren, sich auf der Webseite des Außenministeriums zu registrieren (siehe oben) und Belege für zusätzliche Kosten aufzuheben.