Die Landesregierung hat am Montag die Weiterführung zweier Abkommen mit Gesundheitseinrichtungen in Österreich beschlossen. Das erste der beiden Abkommen sichert die Behandlung und Betreuung von Südtiroler Unfallpatienten mit schwerem Trauma oder Behinderung im Rehabilitationszentrum Bad Häring in Wörgl in Tirol. "Im zweiten Abkommen wird dagegen sichergestellt, dass Südtiroler Patienten mit angeborenen Fehlbildungen im Mund- und Kieferbereich sowie im Gesicht weiterhin in der darauf spezialisierten Einrichtung in Salzburg behandelt werden können", so Landesrat Richard Theiner. "Zweimal jährlich kommen dank dieses Abkommens Ärzte aus Salzburg nach Südtirol, um die Behandlung von Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten im Zentralkrankenhaus Bozen zu vervollständigen", so der Landesrat. Die betroffenen Familien müssten sonst wegen der notwendigen Spezialbehandlungen eigens nach Salzburg fahren.