Dafür hat sich die Landesregierung am heutigen Montag ausgesprochen. Bis zum 26 März hatten Tankstellenbesitzer Zeit, um ihre Tanks und Anlagen an die Gewässerschutzbestimmungen des Landes anzupassen. Dabei ging es vor allem um die doppelte Auskleidung der Treibstoffbehälter, um einer Verunreinigung von Grundwasser oder Flussläufen vorzubeugen. Da die Betroffenen um eine Fristverlängerung bis zum 26. März 2012 angefragt hatten, hat sich die Landesregierung heute mit dem Thema befasst. Im März 2012 verstreicht für die Treibstoff-Großlagerstellen die Anpassungsfrist. „Wenn wir den Termin verschieben, belohnen wir die Säumigen“, so die Worte des Landeshauptmanns. Die 13 Betreiber erhalten jedoch einen Zeitaufschub, um ihre Tankstelle im Sinne des Gewässerschutzes in Ordnung zu bringen.