„Eine 27-jährige Bengalin, die angibt zwangsverheiratet, Opfer wiederholter Gewalttaten und in einen Zustand der Sklaverei versetzt worden zu sein, darf von der italienischen Justiz nicht solche Antworten erhalten. Auch wenn sie aus einem sozialen und familiären Umfeld kommt, in dem die Würde und die Freiheiten der Frauen mit Füßen getreten werden, hat sie deswegen in unserem Rechtsstaat nicht weniger Rechte“, sagt Senatorin Unterberger.<BR /><BR />„Die Botschaft der Staatsanwaltschaft von Brescia ist vor allem für ausländische Frauen, die sowieso häufig nicht den Mut und die Kraft finden, eine Anzeige zu erstatten, verheerend.“<h3> „Begründung des Staatsanwaltes geht in die falsche Richtung“</h3>„Erst vor wenigen Tagen“, fügt die SVP-Senatorin hinzu, „haben wir mit der Untersuchungskommission zu Femiziden beim Filmfestival von Venedig, eine Sensibilisierungsaktion durchgeführt. Die Botschaft war, dass die Bekämpfung von Gewalt auch kultureller Kraftanstrengungen bedarf. “<BR /><BR />Die Begründung des Staatsanwaltes, der eine rückständige Kultur zur Rechtfertigung von Gewalt heranziehe, gehe genau in die entgegengesetzte Richtung. <BR /><BR />„Wer in Italien lebt muss sich an die Gesetze und Grundprinzipien des Landes halten, angefangen bei der Gleichheit von Mann und Frau und der Unantastbarkeit der menschlichen Würde und Freiheit. Für Kulturen, die Frauen unterdrücken, ist kein Verständnis aufzubringen“, sagt Unterberger.