Ursprünglich war er vom Opfer, seiner ehemaligen Lebensgefährtin, auch des Missbrauchs und der sexuellen Gewalt bezichtigt worden. Die Anklage forderte eine Haftstrafe von 6 Jahren.<BR /><BR />Die Frau, die sich als Nebenklägerin ins Verfahren eingelassen hatte, hatte 50.000 Euro Schadenersatz verlangt. Der Richter sprach den Angeklagten jedoch von den Vorwürfen des Missbrauchs und der sexuellen Gewalt frei. Die Aussagen der Frau konnten die Vorwürfe nicht hinreichend belegen.<BR /><BR />Im August 2021 hatte sie die Carabinieri verständigt und angegeben, ihr Lebensgefährte habe sie mit einem Messer verletzt. Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens soll sie angegeben haben, seit 2018 misshandelt worden zu sein. Der 30-Jährige habe sie u.a. mit einem Gürtel und einem Bügeleisen verletzt. Eine ehemalige Mitbewohnerin der Frau, die von Verteidiger Ernest Cuccarollo berufen worden war, gab jedoch an, das Opfer habe bereits vor der Beziehung zum Angeklagten Narben gehabt. Lediglich ein Schlag auf die Stirn konnte nachgewiesen werden.