Insgesamt standen zwölf Polizisten vor Gericht. Drei Angeklagte wurden im abgekürzten Verfahren verurteilt, eine Polizistin freigesprochen. Zwei weitere Beamte stehen bereits in einem weiteren Verfahren wegen Folter und Falschaussage vor Gericht.<BR /><BR />Den schwerwiegendsten Vorwürfen sehen sich Davide Bernardelli, Filippo Failla Rifici, Roberto Da Rold und Alessia Pirello ausgesetzt. Wie die Zeitungen Corriere del Veneto und L'Arena di Verona berichteten, müssen sie sich vor Gericht verantworten; Der Prozessbeginn ist in einem Jahr angesetzt.<BR /><BR />Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen die vier Beschuldigten zwei festgehaltenen Personen „akute Leiden“ zugefügt haben - einem Obdachlosen und einem Drogenabhängigen, die zur Identitätsfeststellung in Gewahrsam genommen worden waren. An einem Vorfall im August 2022 soll ausschließlich Bernardelli beteiligt gewesen sein. Für einen weiteren Übergriff in der Nacht zum 11. November 2022 werden die drei anderen Angeklagten gemeinsam verantwortlich gemacht. Den Beamten wird vorgeworfen, die Betroffenen geschlagen und unter anderem mit Reizstoff besprüht zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich in diesen beiden Monaten überwiegend in einem als „Aquarium“ bezeichneten Raum der Polizeistation ereignet haben.<BR /><BR />Die anderen acht Beamten, deren Prozess am 11. Februar 2027 beginnen soll, sind unter anderem wegen Körperverletzung, Veruntreuung, Unterlassung von Amtshandlungen, unterlassener Anzeige einer Straftat und Falschaussage angeklagt.<BR /><BR />Richterin Busato verkündete zudem erste Urteile in einem abgekürzten Verfahren, das im Falle einer Verurteilung eine Strafmilderung um ein Drittel vorsieht. Ein Beamter wurde zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt, weil er es unterlassen hatte, die Gewalttaten eines Kollegen anzuzeigen. Ein weiterer erhielt wegen Falschaussage eine Strafe von fünf Monaten und zehn Tagen. Eine Polizistin wurde vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen mit der Begründung, die Tat stelle keinen Straftatbestand dar.