Die Sektion erklärt: „Für Fluazinam in Salat gibt es einen EU weit geltenden Rückstandshöchstgehalt MRL von 0,01 mg/kg gemäß der Verordnung Nr. 396/2005, der einen rechtlichen Kontrollwert für Lebensmittel darstellt und keine gesundheitliche Gefährdungsschwelle ist. Der MRL dient der Überprüfung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Anwendung und ist nicht zur Bewertung von Belastungen in Gras oder auf Kinderspielplätzen geeignet“. <BR /><BR />Die gesundheitliche Risikobewertung erfolge vielmehr auf Grundlage des ADI-Wertes, der geschätzten Menge eines Stoffs in einem Lebensmittel, die nach dem aktuellen Kenntnisstand ein Leben lang täglich ohne nennenswertes Risiko für jeden Verbraucher (auch für Kinder und Ungeborene) aufgenommen werden kann. Er berücksichtigt auch das Körpergewicht und die aufgenommene Menge. <BR /><BR />„Bei den gemessenen Werten von 0,023 bzw. 0,015 mg/kg müsste ein 15 Kilogramm schweres Kind etwa 6,5 bzw. 10 Kilo Gras an einem Tag essen, um den Referenzwert von 0,01 mg/kg Körpergewicht pro Tag zu überschreiten“, teilt die Sektion mit.<BR /><BR />Würden in einer Gemeinde bedenkliche Werte gemessen, würde die Verwaltung sofort darüber informiert.