Die Gleichstellungsrätin soll für die Gleichstellung von Mann und Frau in der Arbeitswelt sorgen. Sie dient demnach als Anlaufstelle für all jene, die sich am Arbeitsplatz wegen ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, berät Betroffene und setzt Maßnahmen zur Gleichstellung. Sie ist darüber hinaus Mitglied der Landesarbeitskommission und kann vor dem Arbeitsgericht klagen, wann immer es um Fälle von direkter oder indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz geht. Unterstützt werden die Bemühungen der Gleichstellungsrätin von der Landesabteilung Arbeit, die nun auch eine neue Plakataktion gestartet hat. Mit dieser sollen Frauen ermutigt werden, sich bei diskriminierenden Situationen am Arbeitsplatz an die Gleichstellungsrätin zu wenden. Es geht hier vor allem um Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die sich durch eine Schwangerschaft oder die Betreuung von Kleinkindern ergeben. Auch sollten Benachteiligungen bei der Einstellung oder beim Aufstieg auf der Karriereleiter gemeldet werden.Die Gleichstellungsrätin ist bei der Landesabteilung Arbeit am Bozner Boden (Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1) angesiedelt. Dort gibt es jeden Donnerstag einen kostenlosen Beratungsdienst, zu dem man sich unter der Telefonnummer 0471/418502 anmelden kann. Der Informationsdienst wird darüber hinaus auch in den Arbeitsvermittlungszentren in Brixen, Meran und Bruneck angeboten.