Der Südtiroler Jagdverband betreibt eine Datenbank, in der jedes Revier verschiedenste Eintragungen machen kann. Eingetragen wird dort auch, wenn ein Wildtier tot in einem Zaun aufgefunden wird. Und laut dieser Datenbank sind es seit 2017 gut 200 Wildtiere, die aufgrund von Zäunen verschiedenster Art verendet sind bzw. von ihrem Leiden erlöst werden mussten. In den meisten Fällen waren es Rehe, für die Zäune zur tödlichen Falle wurden, „aber es verenden auch andere Tiere wie Reptilien, kleinere Säugetiere, ja sogar Vögel darin“, so Terzer.<BR /><BR /> Dabei seien alle Arten von Zäunen ein großes Thema, „wenn auch Stacheldrahtzäune besonders gefährlich und problematisch sind. Davon gibt es aber nicht viele“, weiß Terzer. Reviere bzw. Jäger seien sehr bemüht, alte Zäune, die keine Funktion mehr haben, abzubrechen und fachgerecht zu entsorgen. Doch neue kommen hinzu: „Mittlerweile kristallisiert sich immer stärker heraus, dass vor allem wolfssichere Weidezäune ein großes Problem für Wildtiere darstellen können“, sagt der Wildbiologe des Jagdverbandes, Josef Wieser.<BR /><h3> Probleme sind größer als die Verendung der Tiere</h3>Die Probleme reichen laut Wieser dabei weit über das bloße sich Verfangen (und Verenden) im Zaungeflecht hinaus und betreffen auch Themen wie Lebensraumverlust bzw. Lebensraumzerschneidung. „Hier kommen wir in ein Dilemma mit dem Natur- und Artenschutz“, erklärt Terzer, „denn Zäune trennen eben und machen es Tieren unmöglich, Gebiete zu durchqueren. Das unterbricht Wanderrouten und führt zu einer Verringerung des genetischen Austauschs“.<BR /><BR />„Von den Wildbiologen wird zunehmend auf die Gefahren und Auswirkungen der Zäune auf das Wild hingewiesen, sodass entsprechende Maßnahmen eingefordert werden sollten“, sagt der Landtagsabgeordnete Dr. Franz Ploner (Team K). Er hat aus diesem Grund im Rahmen der „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag 2024 bis 2026“, die diese Woche im Landtag behandelt werden, eine entsprechende Tagesordnung eingereicht. Damit soll u. a. ein generelles Verbot von Stacheldraht sowie von Zäunen im Wald (mit Ausnahme von forstlichen Einrichtungen z.B. Schutz von Pflanzungen oder Monitoring) erlassen werden.