Er habe „aus Angst um sein Leben gehandelt“, schilderte die Anwältin am Donnerstag. Das Gutachten des Psychiaters schließe ihr zufolge eine „Geisteskrankheit ausdrücklich aus“. Somit sei von einer Zurechnungsfähigkeit auszugehen.Die Frage, wie gefährlich ihr Mandat sei, ist ihrer Ansicht nach „nur unzureichend behandelt“ worden. Walzl gehe von einer Gefährlichkeit aus: „Allerdings ist vom Staatsanwalt ein zweiter Gutachter bestellt worden und es ist abzuwarten, ob dieser zu einer anderen Schlussfolgerung kommt“, meinte Hirschbrich.Sie selbst zeigte sich überzeugt, dass den „tragischen Ereignissen keine kriminelle Absicht zugrunde liegt“. Die Verteidigerin hoffe, dass die Geistesverfassung ihres Mandanten sowie die Umstände der Tat im weiteren Verfahren vollständig geklärt werden.apa