Zur Beschlagnahmung und vorübergehenden Stilllegung der Baustelle kam es in St. Ulrich. "Die Inspektoren des Amtes für technischen Arbeitsschutz der Landesabteilung Arbeit mussten diese drastische Maßnahme ergreifen, weil auf der Baustelle auch nicht die geringsten Sicherheitsmaßnahmen getroffen und die Bauarbeiten ohne Beachtung der vom Gesetz vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden", erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn. Laut dem Inspektionsprotokoll sollen mehrere Arbeitnehmer einer akuten Absturzgefahr aus einer Höhe von rund zehn Metern ausgesetzt gewesen sein. "Ein Teil des Gebäudes im Zentrum von St. Ulrich wurde völlig ohne das vorgeschriebene Gerüst gebaut", so der Abteilungsdirektor weiter. Zudem sei es auf der Baustelle im wahrsten Sinn des Wortes drunter und drüber gegangen. Jede fachmännische Koordination der Arbeiten habe gefehlt. Die Baustelle wurde geschlossen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen das Bauunternehmen erstattet. Laut Abteilungsdirektor Sinn ist dies die erste Beschlagnahme einer Baustelle nach über einem Jahr.