Die Regelung ist Teil der neuen Straßenverkehrsordnung von August 2010, aber erst ab heute in Kraft. Wer also seine Fahrprüfung gestern bestanden hat, könnte sich problemlos ans Steuer von Papis BMW setzen. Wer den B-Führerschein hingegen heute und in Zukunft macht, ist strengen Regeln unterworfen.Zu „starkes“ Auto kann jetzt teuer werdenGegen sie zu verstoßen, kann teuer werden: Es drohen 152 Euro Geldstrafe sowie der Führerscheinentzug für einen Zeitraum von zwei bis acht Monaten. Hinzu kommt, dass die Versicherung bei Verursachung eines Unfalls zwar bezahlt, sich dann aber vom Führerscheinneuling, der unerlaubt ein zu starkes Auto gelenkt hat, den gesamten Betrag rückerstatten lassen kann. Um zu wissen, ob er ein Auto fahren darf oder nicht, muss der Führerscheinneuling den Fahrzeugschein zu Rate ziehen: Bei Fahrzeugen, die nach dem 4. Oktober 2007 zugelassen wurden, ist das Verhältnis Motorleistung/Leergewicht bereits angegeben, und zwar in der zweiten Reihe des dritten Abschnitts im Fahrzeugschein. Bei älteren Fahrzeugen muss nachgerechnet werden. Die Leistung des Fahrzeuges muss durch sein Leergewicht geteilt und dann mit 1000 multipliziert werden. Zum Leergewicht des Fahrzeuges muss allerdings vorher das Gewicht des Lenkers hinzugezählt werden, für das 75 Kilo angenommen werden. Verhältnis Kilowatt zu Leergewicht: Ein Beispiel Ein Fiat Punto 1,2 (59 Kilowatt, 80 PS) wiegt leer 995 Kilo. Zählt man die 75 Kilo für den Fahrer dazu, ergeben sich 1070 Kilo. Dividiert man die 59 Kilowatt durch die 1070 Kilo und multipliziert mit 1000, erhält man 55,14 Kilowatt/Tonne, womit dieses Auto für Führerscheinneulinge geeignet ist.Aber: Der VW Polo GTI hat 132 Kilowatt und 180 PS. Er wiegt 1269 Kilogramm, zuzüglich Fahrergewicht kommt man auf 1344 Kilo. 132 Kilowatt gebrochen durch 1344 mal 1000 ergibt 98 Kilowatt/Tonne. Ganz klar: Hinter das Steuer dieses Autos dürfen Führerscheinneulinge sich ab heute nicht mehr setzen. Einen Überblick über alle Neuwagen, die derzeit in Frage kommen, gibt es im Internet auf der Seite www.omniauto.it (Listino del neopatentato). Die Regelung gilt für ein Jahr – ab dem Tag des Führerscheinerwerbes. Andere Richtlinien für Neulinge – wie etwa die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Stundenkilometern auf der Autobahn (statt 130) und 90 auf Überlandstraßen (statt 110) gelten weiterhin für drei Jahre, ebenso die absolute Null-Promille-Regelung am Steuer.rc/D