<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/gleichgeschlechtliche-paare-in-italien-was-duerfen-sie-und-was-nicht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Erst kürzlich haben wir über die Herausforderungen berichtet, mit denen gleichgeschlechtliche Paare in Bezug auf Elternschaft, Adoption und Partnerschaft konfrontiert sind.</a><BR /><BR />Dass gleichgeschlechtliche Paare nach wie vor nicht den gleichen rechtlichen Status wie heterosexuelle genießen, ist dabei offensichtlich. Umso bedeutsamer ist ein Urteil, das vor zwei Wochen ergangen ist – es setzt ein wegweisendes Zeichen für die rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien. <BR /><BR />Wir haben erneut bei der Familienrechtsexpertin Dr. Natalie Schweitzer nachgefragt, was dieses Urteil (Nr. 68/2025) des Verfassungsgerichtshofs nun konkret bedeutet. <h3> Interview mit Dr. Natalie Schweitzer</h3><b>Was beinhaltet das neue Urteil Nr.68/2025 für Neuerung?</b><BR />Dr. Natalie Schweitzer: Es erklärt das Verbot, die nicht-biologische Mutter eines Kindes in einer lesbischen Partnerschaft rechtlich anzuerkennen, für verfassungswidrig – sofern das Kind in einer medizinisch assistierten Fortpflanzung (PMA) im Ausland gezeugt wurde und beide Frauen dem Verfahren zugestimmt haben.<BR /><BR /><b>Warum nun diese Wende? <BR /></b>Dr. Schweitzer: Kern der Entscheidung ist der Schutz des Kindeswohls: Wenn ein Kind bereits geboren ist und in einem stabilen familiären Umfeld mit zwei Müttern aufwächst, müsse der Gesetzgeber dessen rechtlichen Schutz gewährleisten. Der bisherige Ausschluss der sogenannten „intentionellen Mutter“ verstoße gegen die Artikel 2, 3 und 30 der Verfassung – also gegen das Recht auf Identität, Gleichbehandlung und elterliche Fürsorge.<BR /><BR /><b>Gilt dieses Gesetz für alle?<BR /></b>Dr. Schweitzer: In einem zweiten, ebenfalls am 28. Mai veröffentlichten Urteil, bekräftigte jedoch das Gericht, dass nur verschiedengeschlechtliche Paare Zugang zur künstlichen Befruchtung in Italien haben – alleinstehende Frauen oder homosexuelle Paare sind weiterhin ausgeschlossen.<BR /><BR /><b>Heißt aber konkret, für homosexuelle Männer hat sich nichts verändert?</b><BR />Dr. Schweitzer: Genau, für gleichgeschlechtliche Väter bleibt die Lage unverändert: Die Leihmutterschaft ist in Italien verboten, eine automatische rechtliche Anerkennung des zweiten Vaters bleibt ausgeschlossen. <BR /><BR /><b>Sind Sie zufrieden mit dieser Entwicklung?<BR /></b>Dr. Schweitzer: Teils, Teils. Das Urteil bringt rechtliche Anerkennung für Kinder lesbischer Paare und verpflichtet den Staat zu mehr Schutz. Es offenbart jedoch zugleich die sozialen und juristischen Ungleichgewichte im italienischen Familienrecht – und macht deutlich, dass der nächste Schritt vom Gesetzgeber kommen muss.