Damit darf sich die Schule nach dem Altlandeshauptmann bennenen.Im Normalfall dürfen öffentliche Gebäude, Straßen oder Plätze nur nach einer Persönlichkeit benannt werden, wenn deren Tod mindestens zehn Jahre zurückliegt. Da aber von den Schulbehörden die Anfrage an die Landesregierung ergangen war, die Grundschule nach Silvius Magnago zu benennen, hat die Landesregierung „angesichts dessen Verdienste um das Land eine durchaus begründete Ausnahme gemacht“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder am heutigen Montag.