„Meine Mandantin leidet nach wie vor unter den Folgen. Ich hoffe in ihrem Sinne, dass das Verfahren zügig entschieden wird“, sagt Rechtsanwalt Vittorio Papa. Er hat das Opfer, das sich als Nebenklägerin eingelassen und das traumatische Erlebnis auch vor Gericht geschildert hatte, bereits in erster Instanz vertreten. <BR /><BR />Der Strafsenat am Bozner Landesgericht hatte seine Mandantin für glaubwürdig befunden und die drei Kosovaren zur Zahlung von 60.000 Euro verdonnert – als Vorschuss auf die definitive Schadenersatzsumme, die die Geschädigte vor dem Zivilgericht geltend machen kann. Bis heute hat die Frau aber noch keinen Cent erhalten – obwohl zumindest das Urteil über zwei der Männer bereits rechtskräftig ist. <BR /><BR />Den drei Männern aus dem Kosovo wurde vorgeworfen, der zum Tatzeitpunkt 22-Jährigen wiederholt sexuelle Gewalt angetan zu haben. Zwei Angeklagte wurden zu je sechs Jahren Haft verurteilt. Für ihren Verzicht auf Berufung stand ihnen die Reduzierung des Strafmaßes um ein Sechstel zu. Elf Monate hatten sie bereits im Gefängnis bzw. im Hausarrest verbüßt. <BR /><BR />Einer der Männer hält sich im Kosovo auf. Falls er auf italienisches Staatsgebiet zurückkehren sollte, muss er seine Haftstrafe antreten. Ein zweiter war im März in Cremona verhaftet worden, wo er seine Strafe abbüßt. Da er eines Sexualdeliktes für schuldig befunden wurde, muss er mindestens ein Jahr unter Beobachtung hinter Gittern bleiben, bevor er um alternativen Vollzug wie Ableistung gemeinnütziger Arbeit ansuchen kann.<BR /><BR />Nur der dritte Mann – er war zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden – hatte das Urteil angefochten. Eigentlich hätte der Berufungsprozess im Juni stattfinden sollen. Doch eine Vertagung wurde nötig, da seine bisherigen Verteidiger ihr Mandat niedergelegt haben. Dem Mann, der auf freiem Fuß ist, wurde ein Pflichtverteidiger zugeteilt, der ihn im Berufungsverfahren im Herbst vertreten wird.