Durch eine Änderung des Anklagesatzes könnte sich doch noch der Weg eines verkürzten Verfahrens eröffnen. Entscheidet Staatsanwältin Francesca Sassani, den Anklagesatz abzuändern, hätten die Angeklagten das Recht, einen alternativen Verfahrensritus zu beantragen: ein verkürztes Verfahren.<BR /><BR />Die Staatsanwältin deutete gestern an, im Fall einer Modifizierung der Anklage einen neuen Erschwernisgrund vorbringen zu können: die eingeschränkte Verteidigungsfähigkeit des mutmaßlichen Opfers – angesichts der bereits bestehenden Vorhaltung wohl ein kleines Übel für die Angeklagten. In einem verkürzten Verfahren entscheidet das Gericht aufgrund der Aktenlage, einzelne Zeugen können – müssen aber nicht – angehört werden. Da der Prozess dadurch schneller abgewickelt werden kann, sieht der Gesetzgeber für die Angeklagten eine automatische Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel vor.<h3> Für Hauptverfahren 120 Zeugen nominiert</h3>Sollte es nicht zu einem verkürzten Verfahren kommen, sind für das Hauptverfahren 120 Zeugen nominiert: Unter diesen ist auch die Geschädigte, die in diesem Fall noch einmal vom Gericht angehört werden müsste.<BR /><BR />Bekanntlich hatte die Touristin aus Finnland im Beweissicherungsverfahren bereits bestätigt, dass die 3 Kosovaren im Alter von 21, 26 und 27 Jahren ihr in der Nacht auf den 18. Jänner 2023 während ihres Urlaubes in Gröden wiederholt sexuelle Gewalt angetan hätten – zuerst im Auto, dann im Zimmer eines Hotels und erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe. Das Video einer Überwachungskamera soll zeigen, wie die Frau mit 2 Männern das Hotel betritt. <h3> Einwände der Verteidigung abgewiesen</h3>Die Verteidiger der 3 Angeklagten hatten in der jüngsten Verhandlung vor dem Strafsenat beantragt, dass das Beweissicherungsverfahren für nichtig erklärt wird. Der Strafsenat (Richter Stefan Tappeiner, Richter Walter Pelino, Richter Federico Secchi) hat gestern beide von der Verteidigung (Anwälte Marco Ferretti, Federico Fava, Giulia Bruno und Enrico Lofoco) vorgebrachten Einwände abgelehnt: Die Art der Übersetzung der Aussagen der mutmaßlich Geschädigten habe die Möglichkeiten der Verteidigung nicht eingeschränkt. <BR /><BR />Auch den Einwand, die Frau habe ihren Anwalt zu spät offiziell beauftragt, sei also formal ohne anwaltliche Vertretung gewesen, ließ das Gericht nicht gelten: Die Touristin habe jedenfalls zumindest schweigend zugestimmt, sich von Rechtsanwalt Vittorio Papa vertreten zu lassen.<BR /><BR />Detail am Rande: Da 2 von 3 für forensische Beweismittel vorgesehene Kühlschränke im Bozner Krankenhaus voll sind, einigten sich die Parteien darauf, Proben aus dem vorliegenden Verfahren in einem kleineren Behältnis zu lagern.<BR /><BR />Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 25. März.