Dafür hatten sie aber Bedingungen gestellt – u. a. eine neue Anhörung des mutmaßlichen Opfers. <BR /><h3> Anklage: Opfer wiederholt sexuelle Gewalt angetan</h3>Wie berichtet, wird den 3 Männern im Alter von 21, 26 und 27 Jahren zur Last gelegt, der Frau wiederholt sexuelle Gewalt angetan zu haben – zuerst in einem Auto, dann im Zimmer eines Hotels und erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe. <BR /><BR />Im Oktober 2023 hatte das direkte Hauptverfahren gegen die 3 Angeklagten begonnen. Seit Mai besteht nun aber erneut Möglichkeit, selbst nach Beginn des direkten Hauptverfahrens ein verkürztes Verfahren zu beantragen. <h3> Antrag auf verkürztes Verfahren dank Änderung des Anklagesatzes </h3>Denn die Staatsanwaltschaft hatte im Rahmen des Hauptverfahrens eine Änderung des Anklagesatzes hinterlegt: Das mutmaßliche Opfer sei zum Tatzeitpunkt in seiner Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt gewesen – dieser Erschwernisgrund wurde allen 3 Angeklagten zur Last gelegt.<BR /><BR />Eine solche Ergänzung kommt einer neuen Anklage gleich. Damit hat sich für die Verteidigung ein neues Zeitfenster geöffnet, um ein verkürztes Verfahren zu beantragen.<BR /><BR />Und genau einen solchen Antrag reichten die Strafanwälte Marco Ferretti, Federico Fava und Enrico Lofoco beim letzten Verhandlungstermin Ende Mai ein. <h3> Verkürztes Verfahren unter mehreren Bedingungen </h3> Sie selbst hatten dafür aber Bedingungen gestellt: So sollte die Finnin erneut aussagen sowie 4 weitere Zeugen. <BR /><BR />Darüber hinaus forderten sie auch die Aufnahme eines Parteigutachtens in die Verfahrensakte. Darin äußert sich eine Fachperson zu den Ergebnissen der Untersuchungen, denen das Opfer der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung im Bozner Krankenhaus unterzogen worden war. <BR /><BR />Dem Antrag auf ein verkürztes Verfahren gab der Strafsenat nun statt – samt Bedingungen der Verteidigung. Mit einem einzigen Unterschied. <BR /><BR />Nicht als Zeugin der Verteidigung soll die finnische Frau im Fall der Gruppenvergewaltigung in Gröden aussagen, sondern als Zeugin des Gerichts. <h3> Mutmaßliches Opfer per Videokonferenz zugeschaltet </h3>Persönlich wird die Nordeuropäerin dafür aber nicht vor Gericht erscheinen. Per Videokonferenz soll sie aus ihrem Wohnort erneut vor Gericht aussagen. Ein genauer Termin für das verkürzte Verfahren wurde noch nicht angesetzt – es wird aber voraussichtlich im Oktober beginnen. <BR /><BR />Es muss nämlich noch ein Dolmetscher gefunden werden. Eine Person zu finden, die aus dem Finnischen ins Italienische dolmetscht, ist hierzulande offenbar kein Leichtes. <BR /><BR />Vor allem angesichts der Tatsache, dass die Verteidigung nach der ersten Anhörung im direkten Hauptverfahren kritisiert hatte, dass eine „doppelte Übersetzung“ für ein derart komplexes und heikles Verfahren nicht angebracht sei. <BR /><BR />Damals habe ein vereidigter Übersetzer nämlich die Aussagen der Finnin aus dem Finnischen ins Englische übersetzt – anschließend habe dann eine zweite Übersetzerin, die nicht vereidigt gewesen sei, vom Englischen ins Italienische übersetzt.