<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/gruppenvergewaltigung-in-groeden-anklage-fordert-10-jahre-haft" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, sollen sich die Angeklagten und das mutmaßliche Opfer (30) in einem Lokal in St. Ulrich kennengelernt haben. Sie soll sich dort mit Bekannten aufgehalten haben. Davon zeugen auch Videoaufnahmen einer Überwachungskamera. <BR /><BR />„Auf den Aufnahmen waren die Stimmen nicht zu hören. Deshalb wurde ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben“, erklärt Rechtsanwalt Federico Fava, der die Angeklagten gemeinsam mit seinen Berufskollegen Enrico Lofoco und Marco Ferretti vertritt. <h3> Was den Männern vorgeworfen wird</h3>Ein Lippenleser habe die Aussagen, die die junge Frau auf dem Videomitschnitt getätigt hat, erfassen können. Wie die Verteidiger argumentieren, sei das Gespräch laut dem Gutachter bereits nach einigen Minuten in eine „eindeutige“ Richtung gegangen. <BR /><BR />Fava hat am Freitag beantragt, dass auch das Gericht ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben soll. Gleichzeitig hat er die Niederschrift der vom Lippenleser entschlüsselten Konversation als Beweis hinterlegt. <BR /><BR />Den drei Männern wird vorgeworfen, der Frau im Anschluss an das Treffen im Lokal wiederholt sexuelle Gewalt angetan zu haben – zuerst im Auto auf einem Parkplatz, dann in einem Hotelzimmer und schließlich erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe. <h3>Staatsanwaltschaft fordert 10 Jahre Haft</h3>Laut Fava weise der Fall mehrere Ungereimtheiten auf. So sollen weitere Videoaufzeichnungen belegen, wie das mutmaßliche Opfer Hand in Hand mit einem mutmaßlichen Täter durch das Hotel läuft. Auch soll die Urlauberin die ganze Zeit über ein Telefon bei sich gehabt haben. <BR /><BR />Dass sie sich nicht gewehrt habe, begründete die Frau bei ihrer ersten Anhörung mit ihrer großen Angst, dass ihr sonst „etwas Schlimmeres passieren könnte“. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten jeweils 15 Jahre Haft. Da es sich aber um ein verkürztes Verfahren handelt, wird den Angeklagten das Recht auf eine Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel gewährt – was in diesem Fall zehn Jahre ergibt. Das Mindeststrafmaß bei Gruppenvergewaltigung liegt bei acht Jahren.<BR /><BR /> Die Angeklagten sollen bislang unbescholten gewesen sein und befinden sich auf freiem Fuß. Die Repliken der Anklage erfolgen am 24. September. Dann dürfte das Urteil fallen. Das Verfahren gegen die drei Männer war im Oktober 2023 gestartet.