Wie berichtet, war den drei Männern aus dem Kosovo zur Last gelegt worden, einer Urlauberin (22) wiederholt sexuelle Gewalt angetan zu haben – zuerst im Auto auf einem Parkplatz, dann in einem Hotelzimmer und schließlich erneut im Auto am Rückweg zu ihrer Unterkunft. <BR /><BR />Im Mai verurteilte der Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) zwei Angeklagte im verkürzten Verfahren zu je sechs Jahren, den dritten zu vier Jahren und acht Monaten Haft. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidiger können noch Berufung einlegen, sie hatten darauf gepocht, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei.<BR /><BR /> Dem widerspricht das Gericht in der jetzt hinterlegten, 126-seitigen Urteilsbegründung. Wie Urteilsverfasser Richter Walter Pelino unmissverständlich klar stellt, gilt international das Rechtsprinzip: „Ohne Zustimmung ist es immer sexuelle Gewalt.“ <BR /><BR />Die Erklärung eines Angeklagten – die anderen hatten geschwiegen –, wonach die Idee zum Gruppensex sogar von der Urlauberin ausgegangen sei, stuft das Gericht als Schutzbehauptung ein, „gezielt konstruiert, um Sand in die Augen zu streuen“.<BR /><BR /> Die Schilderung des Opfers sei hingegen glaubwürdig und decke sich mit den ermittelten Beweisen, u. a. mit dem Ergebnis der gynäkologischen Untersuchung.<BR /><BR />„Die einzige Zustimmung, die die Frau gegeben hat, war, ins Auto einzusteigen, weil sie unter dem Vorwand getäuscht wurde, dass sie zu einem anderen Gastlokal gefahren würden, und sicherlich nicht, weil sie Sex mit drei Fremden im Auto haben wollte,“ betont das Gericht.<BR /><BR />Bevor sie den Männern begegnet war, hatte die Frau im Tanzlokal Alkohol konsumiert. Wie später erhoben wurde, hatte sie über 1,5 Promille im Blut. Allein dieser Zustand hätte „jede hypothetische Zustimmung nichtig gemacht“, betont das Gericht. <BR /><BR />Die Angeklagten hätten hingegen sehr wohl erkannt, dass ihr Opfer betrunken war und dies ausgenutzt. Einmal in ihrem Auto, sei sie „eine Beute gewesen, die ihnen nicht entkommen konnte“.<BR /><BR />Die Frau habe es aber versucht: Beim Hotel angekommen, habe sie mehrfach gebeten, auf die Toilette gehen zu dürfen, in der Hoffnung, über einen Angestellten oder übers Handy Hilfe holen zu können. Doch die Männer hätten sie nie aus den Augen gelassen und sie in ein Zimmer im Untergeschoss geführt, wo sie ihnen ausgeliefert gewesen sei.<BR /><BR />Damit nicht genug: Die Männer hätten die Vergewaltigung sogar gefilmt. Die Aufnahmen würden belegen, dass das Opfer geweint und gebettelt habe, aufzuhören und ihr nicht mehr weh zu tun. <BR /><BR />Doch die Angeklagten hätten „sie mehrfach missbraucht und erst, als sie alle sexuell befriedigt waren, haben sie sie gehen lassen, ohne sich um das Trauma zu kümmern, das sie ihr zugefügt haben. Für sie war die Frau nur ein Sexobjekt, das man benutzen und dann wegwerfen konnte – typisch für Sexualstraftäter“, resümiert das Gericht.