Insgesamt 168 betrügerische Onlineportale, die nicht real existierende Kfz-Versicherungen anbieten – von der einfachen Kfz-Haftpflichtversicherung bis zur Vollkasko. Diese unglaubliche Zahl verzeichnete 2022 die Versicherungsaufsichtsbehörde IVASS (it. „Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni“). Tendenz weiter steigend – denn im letzten Trimester 2022 waren 60 neue, derartige „Phantom-Versicherer“ registriert worden. <BR /><BR />„Ghost Broking“ nennt sich jenes Phänomen, das sowohl den zuständigen Behörden wie auch den Konsumentenschützern zu denken gibt. Zumal aktuell eine neuerliche „Welle“ zu beobachten ist, wie die Sektion für Cyber-Sicherheit der Staatspolizei auf italienweiter Ebene ebenso wie auch hierzulande warnt. So stellt etwa der Stv. Kommissar Ivo Plotegher als Leiter der Bozner Sektion in Absprache mit der Bozner Quästur fest: „Tatsächlich häufen sich Meldungen von Bürgern, die – in der Überzeugung, online eine Polizze abgeschlossen zu haben – plötzlich feststellten, dass sie überhaupt keinen Versicherungsschutz hatten.“<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="934858_image" /></div> <BR /><BR />Mit fatalen Folgen, wenn es denn etwa zu einem Unfall gekommen wäre, wie der Ermittler erinnert: „In so einem Fall haften nicht-versicherte Autofahrer mit ihrem Privatvermögen für sämtliche Schäden an den verunfallten Fahrzeugen oder gar Personen.“ Will heißen, ganz konkret: Die jeweiligen Unfall-Geschädigten erhalten die Schadenssumme zwar vom Staat über den staatlichen Fonds der Verkehrsopfer (it. „Fondo Vittime della Strada“) ausbezahlt; dieser aber holt sich in der Folge das Geld über das Regressrecht vom – in diesem Fall nicht-versicherten – Unfallverursacher zurück.<BR /><BR />Und auch die erstbeste Verkehrskontrolle kann dazu führen, dass die zuvor online erzielte Ersparnis beim Abschluss der vermeintlichen Polizze weit weniger ausmacht als das von den Ordnungshütern verhängte Bußgeld. Denn – so steht es in Artikel 193 der Straßenverkehrsordnung (StVO) – wer im Verkehr ohne gültige Kfz-Versicherung unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld von 866 bis 3464 Euro sowie die Beschlagnahme des Fahrzeugs! <h3> Zwischen Sparpotenzial und gefährlicher Flexibilität</h3>Dass die „Phantom-Versicherer“ vor allem die Kfz-Branche im Visier haben beobachten auch Verbraucherschützer. „Die Volatilität der – mitunter sehr günstigen – Angebote, aber auch der Versuch, zu sparen, spielen den Betrügern in die Karten. Zudem boomen zeitlich begrenzte Versicherungspolizzen, weil darin Sparpotenzial liegt“, weiß Gunde Bauhofer. Das werde durch die Besonderheiten der Kfz-Versicherungsbranche verstärkt – ganz im Gegensatz zu anderen Versicherungssparten, wie die VZS-Geschäftsführerin erläutert: „Ob reine Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko, ob mit oder ohne Rechtsschutz bzw. Zusatzpaketen wie Scheibenbruch, Diebstahl oder Wildwechsel … Es gibt hier keine Kündigungsfristen oder gar automatische Verlängerung. Daher kann jederzeit gewechselt werden. Die Kehrseite der Medaille ist, dass Online-Betrüger dies gezielt ausnutzen.“<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="934861_image" /></div> <h3> Kontrolle und Vergleich schützen hier doppelt!</h3>Doch was tun, wenn sich nun online ein Versicherungsschnäppchen bietet – etwa per Pop-up-Werbung oder auf einem privaten Portal? Bauhofer jedenfalls rät zu gesunder Skepsis: „Die Anbieter sollten immer recherchiert werden. Von Versicherern, die sich nicht im IVASS-Verzeichnis finden, sollte man also die Finger lassen. Auch ein Preisvergleich ist zu empfehlen. So können über den öffentlichen Preisberechner www.preventivass.it die Angebote kostenlos kalkuliert und mit jenen im Internet verglichen werden.“<BR /><BR />Und will jemand absolut sicher sein, dass er regulär Kfz-versichert ist, dann gibt es eigene, vom Verkehrsministerium geschaffene Kontrollmöglichkeiten: entweder über die Smartphone-App „iPatente“ (Anmeldung mit SPID oder CIE) oder über eine eigene Onlineplattform.<BR /><BR />Denn, wie Bauhofer auch sagt: „Doppelt kontrolliert ist hier besser. Dann gibt es keine böse Überraschung bei der nächsten Verkehrskontrolle.“ <BR />