„Solche Diskriminierungen sind aber in der EU eigentlich nicht erlaubt“, so das EVZ, die ein Fallbeispiel nennt.„Familie Hofer aus Südtirol entscheidet sich für einen Sommerurlaub in Apulien und begibt sich ins Reisebüro um dort den Familienurlaub in der gewünschten Ferienanlage zu buchen. Das Angebot eines österreichischen Reiseveranstalters: Euro 2.618 für zwei Wochen mit Vollpension.“Wenige Tage nach der Buchungsanfrage habe sich jedoch der österreichische Reiseveranstalter gemeldet, um mitzuteilen, dass es für dieses Hotel eine „Marktsperre“ für Italien gebe. Aufgrund der italienischen Staatsbürgerschaft der Verbraucher könnten diese den Urlaub im ausgewählten Club nicht buchen.„Derartige auf der Staatsbürgerschaft gründende Diskriminierungen sind aber eigentlich nicht erlaubt, da Ende 2010 alle Länder der Europäischen Union die Dienstleistungsrichtlinie in innerstaatliches Recht umgewandelt haben“, unterstreicht das Europäische Verbraucherzentrum. Damit sei ein grundlegendes Prinzip zum Schutze der Verbraucher eingeführt worden: das Verbot von Preisdiskriminierungen auf Grund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des Dienstleistungsempfängers. „Preisunterschiede nur geben, wenn objektiv gerechtfertigt“„Preisunterschiede kann es nur geben, wenn diese durch objektive Gründe gerechtfertigt sind.Als solche objektive Kriterien können z.B. ein Kostenanstieg durch Bereitstellung oder Verkauf der Dienstleistung in einem anderen Land oder Unterschiede im MwSt-Satz sein; auf jeden Fall aber liegt die Beweislast für derartige objektive Gründe beim Dienstleister selbst.“Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich wird den Reiseveranstalter jetzt mit dieser anscheinenden Preisdiskriminierung konfrontieren. „Die Rechtsberater in Bozen und Wien warten nun gespannt, ob und welche objektiven Gründe die Firma wohl anführen wird. Familie Hofer muss sich ab auf jeden Fall ein anderes Urlaubsangebot suchen, das mit großer Wahrscheinlichkeit auch teurer sein wird und kann nun vom europäischen Binnenmarkt nicht profitieren, so wie es die Dienstleistungsrichtlinie eigentlich vorsehen würde."All jene Verbraucher, die eine ähnliche Erfahrung wie die soeben beschriebene gemacht haben, können das EVZ Bozen unter der Telefonnummer 0471/980939 oder via E-Mail (info@euroconsumatori.org) kontaktieren.