Die Landesregierung hat einige Anpassungen an den Corona-Regeln vorgenommen – hier die Bestimmungen im Überblick. <BR /><BR /><BR />Ab Freitag, 6. August, ist der Grüne Pass für die sitzende Konsumierung im Inneren von Gastlokalen vorgeschrieben. Für den Konsum an der Theke braucht es ihn nicht. Hausgäste müssen ihn für das hoteleigene Restaurant nicht vorweisen, wohl aber für den Zutritt zu Hallenbädern, Wellness und Fitnessanlagen.<BR /><BR />Ab Freitag ist der Grüne Pass zudem beim Besuch von Theater, Konzert, Kino und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen – auch im Freien – Vorschrift. Dasselbe gilt für den Besuch von Museen, sonstigen kulturellen Einrichtungen, für Archive, Einrichtungen der Jugendarbeit, Bildungshäuser, öffentliche Wettbewerbe, Messen, Tagungen sowie Spielhallen. Ohne Pass gibt es keinen Zutritt bei Festen – vom Wiesenfest bis zur Taufe und der Hochzeiten. <BR /><BR /><b>Mehrere Anpassungen</b><BR /><BR />Beim Sport greift der Pass bei nationalen, internationalen sowie bei Wettkämpfen, bei denen es die Sportdachverbände vorsehen. Vorgeschrieben ist er für Hallenbäder, Turnhallen und Fitnesscenter. In all diesen Bereichen übernimmt das Land die Vorgaben des Staates: Es sind keine Nasentests als Alternative möglich. Laut Verordnung wäre ab Freitag auch bei den Feuerwehren Schluss mit Nasentest gewesen. Auch für alle Sportarten in der Halle hätte nur der Pass gegolten.<BR /><BR />Allerdings nahm die Landesregierung gestern bei Anlage A einige Anpassungen vor. Demnach dürfen die in der Verordnung vergessenen Feuerwehren sowie Musikkapellen und Chöre bis Ende August als Alternative zum Pass weiter Nasentests absolvieren. Dies, weil das Land hier strenger ist als der Staat, der für Proben keinen Pass vorsieht. Ursprünglich hätte Ende Juli Schluss mit Nasentests sein sollen. „Wir haben vom Sanitätsbetrieb aber erst am 20. Juli grünes Licht erhalten – und es ist zudem ein Unterschied, ob jemand privat ein Bier trinkt oder für die Allgemeinheit probt und spielt“, sagt VSM-Chef Pepi Fauster.<BR /><BR /><b>Änderung für Sportvereine</b><BR /><BR />Eine Änderung gibt es auch bei den Sportvereinen. „Das Staatsdekret ist schlecht geschrieben. Es schreibt jedem in der Halle einen Pass vor, selbst wenn er allein dort wäre. Gemeint sind nur Mannschaftssportarten“, sagt Landeshauptmann Kompatscher. Er habe dies mit Rom geklärt. „Demnach ist für Mannschaftssport in der Halle der grüne Pass vorzuweisen.“ Das Land sehe ihn auch für Einzelsport in der Halle vor. „Hier können als Alternative bis Ende August aber Nasentests gemacht werden“, so Kompatscher. Zufrieden ist der Verband der Sportvereine. „Mit dieser Lösung können wir gut leben“, sagt Obmann Günther Andergassen.<BR /><BR />Ohne Altersbeschränkung bis 31. August bleiben Nasentests also als Alternative zum Grünen Pass für Chöre, Musikkapellen, Feuerwehren. Sie bleiben für Mitarbeiter und aktive Teilnehmer wie Musikanten bei Veranstaltungen bis Ausnahme von Wiesenfesten. Sie bleiben für die Benutzung gemeinschaftlicher Duschen und Umkleideräumen z.B. bei Freischwimmbädern oder nach dem Training im Freien. Bis Monatsende sind sie auch für die Übernachtung in Gruppenräumen auf Schutzhütten vorgesehen.<BR /><BR /><b>Sommerangebote für Kinder</b><BR /><BR />Nasentests kommen zudem bei den Sommerangeboten für Kinder zum Einsatz. Kostenlos verteilt werden sie an Vereine und auch den HGV für ein Pre-Screening der Mitarbeiter.<BR /><BR />Um bei Thema HGV zu bleiben: Überall dort, wo ab Freitag der Grüne Pass greift, fällt laut neuer Anlage A die 1/5 Regel (1 Person/5 Quadratmeter). Wirte können also mehr Gäste ins Lokal lassen. Abstände bei Tisch sind einzuhalten. <BR /><BR />