Nach dem Urteil in Rom muss der Staat das IMU-Gesetz ändern – und in der Folge auch das Land das Gesetz zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS. Dies soll noch im Dezember mit dem Stabilitätsgesetz des Landes erfolgen.<BR /><BR />Unverheiratete Paare können bereits jetzt die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen, wenn sie 2 Hauptwohnungen besitzen. Voraussetzung ist, dass einer der beiden Partner in einer der beiden Wohnungen seinen Wohnsitz hat und sich gewöhnlich dort aufhält. Verheiratete Paare konnten diese Steuererleichterung bislang nicht beanspruchen. Sie konnten den Vorteil nur in einer der Hauptwohnungen genießen. Für die zweite wurde ein höherer Steuersatz angewandt. <BR /><BR /> Das Verfassungsgericht hat diese Regelung nun für verfassungswidrig erklärt. In der Folge muss der Staat nun sein IMU-Gesetz anpassen. Demnach sollen auch verheiratete Paare nun für beide Hauptwohnungen in den Genuss der reduzierten Immobiliensteuer gelangen. „Für uns hat dieses Urteil unmittelbar keine Folgen, weil wir ja ein eigenes Landesgesetz zur GIS haben“, sagt Gemeinden-Chef Andreas Schatzer. Aber wenn der Staat seines abändern müsse, dann müsse auch das Land nachziehen.<BR /><BR />Diese Abänderung soll mit dem Stabilitätsgesetz, das Mitte Dezember in den Landtag kommt, erfolgen. Der Landeshauptmann habe einer entsprechenden Forderung, die der Gemeindenverband in seinem Gutachten zum Gesetzentwurf gestellt hatte, bereits zugestimmt. Auch um Steuerrückforderungen vorzubeugen, sei in Sachen GIS-Anpassung Eile geboten, so Schatzer. <h3> Zuerst zahlen, dann zurückfordern</h3>Sollte das Stabilitätsgesetz samt Anpassung des GIS-Gesetzes am 15. Dezember vom Landtag angenommen werden, können Wohnungsbesitzer, die in der Folge in den Genuss der Steuerbegünstigung gelangen, diesen Anspruch tags darauf geltend machen und die Steuer nicht mehr bezahlen. Prinzipiell erfolge die GIS nämlich im Selbstberechnungsverfahren, auch wenn inzwischen die allermeisten Gemeinden im Land den Wohnungsbesitzern ihre Forderungen zustellen, so Schatzer. <BR /><BR /> Generell rät er dazu, die im Dezember fällige GIS-Rate zu begleichen und im Fall in der Folge eine Steuerrückforderung an die Gemeinde zu stellen. „Wer nämlich nicht zahlt und es sich dann herausstellt, dass er die auch für Ehepaare geltenden Auflagen zu Wohnsitz und regelmäßigem Aufenthalt in der Wohnung nicht einhält, dem blühen neben einer Steuerrückzahlung auch noch Strafen“.<BR />