Viele rechtliche Fragen sind aber noch offen.<BR /><BR />Der 14. Juli wird ein historischer Tag in der Geschichte des Autofahrens: Die Wiener Übereinkunft über den Straßenverkehr von 1968 wird um den Begriff der „automatischen Fahrsysteme“ erweitert. Damit entfallen Hürden für fahrerlose Autos und ihre Insassen – zumindest unter bestimmten Kriterien.<BR /><BR />In der Konvention selbst heißt es, dass das automatisierte Fahren nur dann auf breiterer Ebene möglich werden kann, wenn es in staatliches Recht umgesetzt wird. <BR /><BR />Was genau unter autonomem Fahren zu verstehen ist, wird gemeinhin in einer 5-teiligen Skala von assistiertem über teil- und vollautomatisiertes bis hin zum tatsächlich autonomen Fahren definiert:<BR /><BR />Bei Level 1, dem <b>assistierten Fahren</b>, muss der Lenker sein Fahrzeug ständig beherrschen und darf den Verkehr nicht aus dem Blick verlieren. Einzelne Assistenzsysteme unterstützen ihn bei bestimmten Aktionen – zum Beispiel dabei, die Geschwindigkeit konstant zu halten oder den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten.<BR /><BR />Level 2 bezeichnet das <b>teilautomatisierte Fahren</b>. Einziger Unterschied zu Stufe 1: Unter bestimmten Bedingungen kann das Auto die Spur halten, bremsen und beschleunigen.<BR /><BR />Das dritte Level umfasst das <b>hochautomatisierte Fahren</b>: Der Fahrer kann sich dabei vorübergehend vom Verkehr abwenden. Auf Anforderung des Systems muss er aber auch kurzfristig wieder übernehmen können.<BR /><BR />Bei Level 4 <b>(vollautomatisiertes Fahren)</b> gibt der Fahrer die Führung ab. Er ist nur noch als Passagier im Wagen. Das Fahrzeug kann auch ohne Insassen auf bestimmten Strecken – etwa im Parkhaus oder auf der Autobahn – fahren. Die Passagiere können während der Fahrt sogar ein Nickerchen machen.<BR /><BR />Bei Level 5 ist das echte <b>autonome Fahren</b> erreicht: Das Auto kann alle Aufgaben selbstständig bewältigen – selbst Kreuzungen und Kreisverkehre sind kein Hindernis mehr.<BR /><BR /><b>Welche Stufen vermarktungsfähig sind, ist noch nicht klar</b><BR /><BR />Es bleibt noch im Detail zu klären, ob Autos der Stufe 3 vermarktungsfähig sind. Noch ungewisser sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stufen 4 und 5.<BR /><BR />Das Infrastrukturministerium in Rom ist bisher eine entsprechende Regelung schuldig geblieben. Doch auch in anderen Ländern fehlen solche. Experten sehen das Thema noch kritisch: Erst, wenn auch das Straßensystem auf die technischen Neuerungen vorbereitet sei, könne das autonome Fahren tatsächlich Wirklichkeit werden.