Grundlage für die Verhaftung ist ein von der Staatsanwaltschaft des Bozner Landesgerichts erlassener Haftbefehl zur Strafvollstreckung, heißt es in einer Aussendung der Quästur.<BR /><BR /> Der bereits polizeibekannte 41-Jährige war wegen häuslicher Gewalt rechtskräftig zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er gilt als polizeibekannt: In der Vergangenheit war bereits ein Annäherungsverbot gegen ihn erlassen worden.<BR /><BR />Da sich der verurteilte 41-Jährige ohne festen Wohnsitz im Meraner Raum aufhielt, musste die Polizei seinen Aufenthaltsort erst ermitteln, um den Haftbefehl zu vollstrecken – mit Erfolg. Die Beamten konnten den Mann schließlich ausfindig machen und verhaften. Er wurde ins Bozner Gefängnis überstellt, wo er seine Freiheitsstrafe nun verbüßt.