Im Garantieverhör liefert der 40-Jährige eine völlig andere Version des Geschehens. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /> Misshandlungen, Freiheitsberaubung und Folter an seiner Lebensgefährtin (30) werden einem 40-Jährigen zur Last gelegt, an dem die Polizei vor wenigen Tagen einen Haftbefehl vollstreckt hat. Beim gestrigen Garantieverhör bestritt der Mann den ihm vorgehaltenen Vorfall, der U-Richter verfügte aber, dass der 40-Jährige in vorbeugender Verwahrungshaft im Gefängnis bleibt.<BR /><BR />Dem albanischen Staatsbürger, der mit seiner Partnerin schon seit etlichen Jahren in Südtirol lebt, wird vorgeworfen, die Frau am 21. August etwa 2 Stunden lang an einen Stuhl gefesselt und mit einem Messer am Oberkörper verletzt zu haben. <BR /><BR /><b>Ärzte informieren die Polizei</b><BR /><BR />2 Tage später war er mit ihr in der Notaufnahme des Bozner Krankenhauses vorstellig geworden, damit die Verletzungen versorgt werden. Dabei hatte die 30-Jährige selbst erklärt, sich die Wunden zugezogen zu haben, als sie mit dem Fahrrad gestützt sei. Doch für die behandelnden Ärzten deuteten die Wunden auf körperliche Misshandlungen hin, und darüber informierten sie die Polizei. <BR /><BR />Diese soll das Paar schon seit längerem im Auge gehabt haben, da es schon in der Vergangenheit entsprechende Verdachtsmomente gegeben haben soll. Auch schwere Drohungen sollen gefallen sein. Der jüngste Vorfall veranlasste die Staatsanwaltschaft, den Haftbefehl zu beantragen, dem der U-Richter sofort stattgab.<BR /><BR /><b>Der Tatverdächtige betont seine Unschuld</b><BR /><BR />Wie der Tatverdächtige beim Garantierverhör erklärt haben soll, hätten seine Partnerin und er sich in der Wohnung seiner Mutter aufgehalten. Diese könne bezeugen, dass der Vorfall, dessentwegen er verdächtigt wird, gar nicht stattgefunden habe. Er habe seine Lebensgefährtin nicht gegen ihren Willen festgehalten, sie habe am Nachmittag das Haus verlassen und sei auch wieder zurückgekehrt, die Nacht hätten die beiden dann gemeinsam verbracht. Und verletzt worden sei seine Lebensgefährtin wirklich bei einem Radunfall, erklärte er. Er habe sie auch nie bedroht, das seien Fantasiegeschichten. <BR /><BR />Die bisherigen Ermittlungen sollen jedenfalls ein anderes Bild ergeben haben. Die Beziehung sei schon seit längerem in einer Krise gewesen. Und die Frau habe sich von dem 40-Jährigen trennen wollen – wegen seiner Eifersucht. <BR /><BR />Von den 3 ihm vorgehaltenen Straftatbeständen wiegt jener der Folter – sie ergibt sich aus der Freiheitsberaubung gepaart mit Gewaltanwendung – am schwersten. Die Strafen dafür reichen von 4 bis zu 10 Jahren Haft. <BR /><BR />