Eigentlich befanden sich am besagten Gelände Parkplätze. Zum damaligen Zeitpunkt war dort aber eine Baustelle eingerichtet und von Zeit zu Zeit wendete dort auch ein Bus. Als die Stadtpolizei Meran am besagten Sonntag dort anrückte, eilte der Burggräfler schnell zum Auto.Nach einer angeregten Diskussion, erzählte der Mann gegenüber der „Zett“, habe er beanstandet, dass auf dem Gelände kein Schild „Buswendeplatz“ angebracht gewesen sei, das eine Parkstrafe gerechtfertigt hätte. „Ich wies die Polizei darauf hin, dass es bei Obi auch Verkehrsschilder zu kaufen gäbe – das war dann wohl zuviel.“„Sie kenne ich doch…“ als Identifikation Als ihn einer der Polizisten aufforderte, sich auszuweisen, habe er dies nicht sofort getan. Die Identitätsfeststellung sei trotzdem kein Problem gewesen, erklärte er. „Der Polizist hat gesagt: Sie kenne ich doch, Sie sind der…“. Das habe er gleich bestätigt.Der Mann bekam also einen Strafzettel für das unrechtmäßige Parken auf einem Buswendeplatz. Der Strafzettel wurde auf den richtigen Namen und Adresse erstellt – über das Nummernschuild des Pkw kontrollierten die Beamten die Daten.Für den Herrn sei der Fall beendet gewesen, nachdem er die Strafe bezahlt gehabt habe.Richterliches Schreiben flatterte ins Haus Kürzlich holte ihn der Fall jedoch wieder ein: Ein richterliches Schreiben habe ihm eine theoretische Geldstrafe von 600 Euro oder eine Haftstrafe von 10 Tagen angekündigt – wegen des Vergehens, sich der Aufforderung des Polizisten, sich auszuweisen, widersetzt zu haben.Der Betroffene schimpfte im Gespräch mit der „Zett“: Man hätte ihm mitteilen müssen, dass man den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten würde. Der Vertrauensanwalt des Mannes habe bereits eine Geldbuße beantragt. Dennoch fände er eine Haftstrafe unglaublich, man sei damit ja automatisch vorbestraft, wetterte der Betroffene.Laut Artikel 651 des italienischen Strafgesetzbuches, muss jeder, der einer Amtsperson in der Ausübung ihrer Funktion Angaben zu seiner Identität verweigert, mit einer Haftstrafe von bis zu einem Monat, beziehungsweise einer Geldbuße bestraft werden.stol/ch