Es war die Gemeinde Kaltern, die den Stein ins Rollen gebracht hatte. Sie wollte mit ihrem Landschaftsplan Hagelnetze in Seenähe verbieten. Das war die Initialzündung für einen von Landwirtschaftslandesrat Hans Berger eingesetzten Runden Tisch zum heiklen Thema Hagelnetze. „Unsere Absicht war, eine allgemein gültige Regelung zu finden, die für alle Gemeinden anwendbar sein soll“, sagt der Agrarlandesrat auf Anfrage.Und wie sieht dieser Kompromiss nun aus? In landschaftlich besonders reizvollen Flecken oder aber an Örtlichkeiten von besonderem historischen Interesse sollen keine Hagelnetze angebracht werden dürfen. Naturschönheiten oder bauliche Kleinode wie z. B. ein Kirchlein auf einem „Pichl“ sollen so in ihrem Gesamtbild nicht von Hagelnetzen beeinträchtigt werden. „Insofern soll es den Gemeinden per Gemeinderatsbeschluss möglich sein, kleinflächig das Anbringen von Hagelnetzen bzw. Schutzfolien nicht zuzulassen“, erklärt Berger.Damit aber nicht genug: Die jeweilige Gemeinde muss dann auch für einen finanziellen Ausgleich sorgen, indem sie dem betroffenen Bauern einen Ausgleich für eine Versicherungspolizze bezahlt oder aber für einen finanziellen Ausgleich bei Schäden aufkommt. All diese Details seien dann in einem zweiten Moment noch zu vereinbaren. „Die Gemeinden können also nicht einfach nur das Anbringen von Hagelnetzen verbieten, sondern müssen die Einschränkung mit der Rücksicht auf landschaftliche oder historische Besonderheiten begründen“, führt Berger aus. Die Regelung betrifft nur das Anbringen neuer Netze. „Der Abbau bestehender Netze ist nicht vorgesehen“, so Berger. Der vereinbarte Text soll den derzeit gültigen Text zu den Hagelnetzen im Landesraumordnungsgesetz ersetzen. Zunächst wird er der Landesregierung vorgelegt. Dann soll er als Teil des Landwirtschafts-Omnibusgesetzentwurfes bereits im September von der Gesetzgebungskommission behandelt werden. „Ich hoffe, dass der Entwurf noch in diesem Jahr im Landtag diskutiert wird“, so Hans Berger.Die Farbe der Hagelnetze ist nicht Gegenstand dieses Textes. Darüber entscheidet auch weiterhin die Landesregierung. Zulässig sind derzeit schwarze und graue Netze. Am Runden Tisch saßen: der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, die Landesabteilung Natur- und Landschaft, Hotelier- und Gastwirteverband (HG), Südtiroler Bauernbund, Gemeindenverband, Beratungsring für Obst- und Weinbau, Laimburg sowie die Obstgenossenschaftsverbände VOG und VI.P. Und Berger lobt allesamt. „Obwohl die Positionen sehr unterschiedlich waren, gab es nie Auseinandersetzungen, die zu einer Konfrontation geführt hätte“, sagt Landesrat Berger.D/lu