Mittlerweile wurde das Halteverbot bis auf unbestimmte Zeit aufgehoben, völlig vom tisch ist das Halteverbot aber noch nicht. Zahlreich waren die Interventionen – unter anderem auch bei der Europäischen Kommission. Auch die Südtiroler Verbraucherzentrale hatte diese – „zum Schutze der Bahnbenutzer und im Interesse des Prinzips der Liberalisierung im Bahnsektor”, wie sie in einer Aussendung schreibt - kontaktiert und nun von der Europäischen Kommission eine schriftliche Antwort erhalten. Darin heißt es, dass “die Kommission Klärungen von Seiten der italienischen Behörden gefordert hat und derzeit die Vereinbarkeit der italienischen Entscheidungen mit dem europäischem Gemeinschaftsrecht überprüft …”Die Verbraucherzentrale hatte in ihrem Schreiben zudem darauf hingewiesen, dass in den größeren Bahnhöfen, die von den Zügen der DB, ÖBB und Le Nord angefahren werden, keine Fahrkartenausgaben für die Fahrgäste dieser Gesellschaften vorhanden sind. Dazu heißt es von Seiten der Kommission, dass eine Richtlinie „vorsieht, dass alle Eisenbahngesellschaften Zugang zu den Personenbahnhöfen und den darin angebotenen Diensten haben müssen, und zwar ohne jede Diskriminierung. Dies bedeutet im Konkreten, das DB, ÖBB und LeNord das Recht haben, Fahrkartenschalter und Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen zu installieren ...“.In Kürze sollen Gemeinschaftsnormen verabschiedet werdenDie Kommission erwähnt zudem, dass in naher Zukunft Gemeinschaftsnormen verabschiedet werden sollen, mit dem Ziel den Bahnbenutzern „harmonisierte Reisedaten zur Verfügung zu stellen, auf Basis derer es möglich sein soll, Internet-Anwendungen zu entwickeln, z.B. um Karten Fahrkarten auszugeben, um Informationen bezüglich der Routen online verfügbar zu machen oder um Reisen auf europäischer Ebene zu planen“.„Nationale Behinderungen verstoßen gegen das Prinzip der freien Initiative“ „In Anbetracht der erwähnten Richtlinien und der Äußerungen der Kommission, kann man also davon ausgehen“, so die Verbraucherzentrale, „dass lokale und europäische Fahrgäste ein Anrecht darauf haben, ungehindert die Dienste von Gesellschaften aus anderen EU-Ländern zu nutzen – in diesem Falle jene der DB und der ÖBB – und zwar ohne dass von staatlicher Seite besondere oder willkürliche Behinderungen auf nationalem Territorium beschlossen werden.“ An die zuständigen Stellen könne also nur der Aufruf gehen, ihre Positionen gründlich zu überdenken, die dem Prinzip der freien Initiative, so wie es vom europäischen Gemeinschaftsrecht vorgesehen ist, vollkommen widersprechen“, lautet der abschließende Appell der Verbraucherzentrale Südtirol. stol