Sonntag, 15. November 2020
Warenübergabe vor dem Geschäftslokal nur in der Wohngemeinde erlaubt
In einer Ergänzung zur Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes zur Eingrenzung der Corona-Pandemie hat Landesrat Philipp Achammer einige Erleichterungen für den Warenverkauf im Handel klargestellt. Der Zustellservice vor dem Geschäft ist weiterhin nur in der Wohngemeinde erlaubt.

Landesrat Philipp Achammer erklärte in einem Rundschreiben, unter welchen Kriterien die Handelstätigkeit weiterhin erfolgen kann. - Foto: © Provinz Bozen