Im Jahr 2021 hatte der Angeklagte 2 Kommentare auf Facebook sowie eine Rezension auf Tripadvisor veröffentlicht. Alle Texte hatten laut Vorhaltung einen gegenüber dem Chefrezeptionisten verleumderischen Inhalt. Der Geschädigte hatte in der Folge Anzeige erstattet und sich als Nebenkläger – vertreten von Rechtsanwalt Stefano Siddi – ins Verfahren eingelassen. <BR /><BR />Dass der Angeklagte Kommentare und Rezension veröffentlicht hatte, soll dabei von Anfang an klar gewesen sein: Er soll die Beiträge nicht nur mit seinem persönlichen Profil erstellt, sondern sie auch mit vollständigem Namen signiert haben. Dabei handelte es sich bei dem Schreiber nicht um einen Gast: Der Angeklagte hat im August 2021, kurz bevor er die Beiträge veröffentlichte, einen Monat lang im Hotel gearbeitet.<h3> Strafverfahren wegen Verleumdung gefordert</h3>Die Staatsanwaltschaft hatte bei der gestrigen Verhandlung im Strafverfahren wegen Verleumdung gegen den etwa 50-jährigen Eisacktaler eine Strafe von 3000 Euro gefordert. Die Anklage unterstrich bei den Plädoyers, dass es sich bei den veröffentlichten Beiträgen um einen eindeutigen Angriff auf Ansehen und Würde des Geschädigten handle. <BR /><BR />Hinzu komme der erschwerende Umstand, dass die verleumderischen Beiträge auf den Social-Media-Profilen des Hotels, die eine bedeutende Reichweite haben, veröffentlicht wurden.<BR /><BR />Die Argumentation der Verteidigung, wonach die beanstandeten Beiträge in der Folge vom Verfasser gelöscht worden waren, fiel bei der Urteilsfindung nicht ins Gewicht: Richter David Cognolato folgte der Argumentation der Anklage – das Strafmaß fiel aber noch höher aus als gefordert. <BR /><BR />Der Eisacktaler wurde zu einer Geldbuße von 5000 Euro auf Bewährung sowie zur Zahlung von 10.000 Euro Schadenersatz und der Verfahrenskosten für die geschädigte Partei verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, dagegen kann Berufung eingelegt werden.