Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco hatte für Gruber die Einleitung des Hauptverfahrens wegen Körperverletzung verfügt. Laut Anklage habe er eine Urlauber in Sterzing attackiert. Das Opfer habe dabei einen Zahnkronenverlust an 2 Schneidezähnen erlitten, ein weiterer Schneidezahn sei gelockert worden. <BR /><BR />Der Urlauber und seine Partnerin waren im April 2022 in Sterzing spazieren gegangen. In der Fußgängerzone war ihnen ein Mann entgegen gekommen. Dieser habe plötzlich die Straßenseite gewechselt und die Urlauber angesprochen. <BR /><BR />Doch schon nach ein paar gewechselten Worten soll die Stimmung des Mannes grundlos umgeschlagen sein. Er habe die Urlauber angeschrien, dann habe er ausgeholt und den 73-Jährigen geschlagen. Dieser stürzte zu Boden. Glücklicherweise ging ein Passant dazwischen. <BR /><BR /> Als die Carabinieri eintrafen, identifizierten sie den Angreifer als Alexander Gruber. Die Behebung der erlittenen Zahnschäden kostete den Urlauber rund 5000 Euro. In der Folge erstattete er Anzeige. <BR /><BR />Ursprünglich war das Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung bereits im März 2023 vor dem Sterzinger Friedensgericht anberaumt. Doch Friedensrichterin Alessandra Ghetta übermittelte den Fall an die Staatsanwaltschaft. <BR /><BR />Sie befand anhand der gültigen Rechtsprechung, dass schon der Verlust eines einzigen Zahnes einer dauerhaften Schwächung des Kauorgans gleichkommen könne. Aufgrund dieses erschwerenden Umstandes sei das Bozner Landesgericht zuständig.