„Wenn die Mittel nicht ausgeschöpft werden, muss man überlegen, ob man diese nicht streicht und anderen Zwecken zuführt“, kündigt Ressortdirektor Michael Mayr an.<BR /><BR />Der Landtagsabgeordnete Dr. Franz Ploner (Team K) wollte in einer Landtagsanfrage wissen, wie viele Ansuchen um den Ankauf von Diagnosegeräten 2025 bis 31. Oktober eingereicht wurden – nun liegt die Antwort von Landesrat Dr. Hubert Messner vor. Zwei der insgesamt nur sieben Ansuchen konnten nicht berücksichtigt werden. Eine Ablehnung gab es für das Ansuchen eines Kinderarztes freier Wahl. „Die Beiträge sind nur für Ärzte vorgesehen, die in einer Vernetzten Gruppenmedizin (AFT) arbeiten“, erklärt Ressortdirektor Mayr. „Die Kinderärzte haben diese noch nicht aktiviert.“ Ein zweites Ansuchen wurde abgelehnt, „da keine saldierte Rechnung für den Ankauf beigelegt und auch nicht auf Nachfrage eingereicht wurde“.<BR /><BR />Bereits 2024 hatten die Ärzte nur 12 Ansuchen eingereicht – und 45.700 Euro an Förderungen waren an 10 Antragsteller überwiesen worden. Dabei winken – im Falle von Gemeinschaftspraxen – bis zu 50 Prozent an Beitrag vom Sanitätsbetrieb. Allerdings gibt es Obergrenzen pro Gerät. Und Geräte können sehr teuer sein. Bezuschusst werden neben Elektrokardiogrammen (EKG) beispielsweise noch Holter, Dermatoskope zur Untersuchung von auffälligen Muttermalen, Blutbild-Lesegeräte, Doppler-ABI oder Spirometer zur Bestimmung von Atemvolumina bei Lungenfunktionsstörungen (Asthma, Bronchitis).<BR /><BR />„Es war die Forderung der Allgemeinmediziner, dass Geräte gefördert werden“, kommentiert Messners Ressortdirektor Michael Mayr das geringe Interesse der Hausärzte. „Dieser Forderung ist nachgekommen worden. Wir stellen fest, dass die tatsächliche Inanspruchnahme sehr gering ist.“ Warum – das müsse man die Hausärzte fragen. <h3> „Die Leistungen müssen bezahlt werden“</h3>Ärztekammerpräsidentin Dr. Astrid Marsoner führt das geringe Interesse der Hausärzte darauf zurück, dass nach wie vor die Leistungen, die mit diesen medizinischen Geräten am Patienten durchgeführt werden, nicht vergütet werden. „Das macht das Ganze unattraktiv“, meint Dr. Marsoner. Ein großes Ultraschallgerät koste 30.000 Euro, eine mobile Sonde 5.000 Euro. „Eine solche Anschaffung amortisiert sich nie, dabei wäre es so ein wichtiges Tool für die Diagnose und Differentialdiagnose in kürzester Zeit – etwa wenn ein Patient eine Gallenblasenentzündung hat oder einen Nierenbeckenstau“, meint Dr. Marsoner. <BR /><BR />„EKG, Holter und Spirometrie sind interessant – aber die Leistung muss bezahlt werden.“ Die Bezahlung solcher Leistungen müsse keineswegs an die Kollektivvertragsverhandlungen gekoppelt werden, meint die Ärztekammerpräsidentin. Die Vergütung könnte vorab geregelt werden. Dr. Marsoner gibt zu bedenken, dass gleichzeitig die Gemeinschaftshäuser „mit Geräten voll aufgerüstet werden, obwohl kein Mensch weiß, wer diese dann bedienen soll“. Weiters weist Dr. Marsoner darauf hin, dass Kompetenzen „immer mehr rübergeschoben werden zu den Apotheken – und wir Hausärzte haben dann das Problem, dass diese Bürger zu uns kommen mit nicht plausiblen Ergebnissen.“ <BR /><BR />Dr. Franz Ploner meint: Mit solchen medizinischen Geräten brauche man als Arzt nicht nur eine Ausbildung, sondern für eine „saubere Diagnostik“ auch die dafür erforderliche Zeit. Ein Hausarzt mit 1.200 oder 1.500 Patienten und ständig voller Praxis habe aber kaum Zeit, bemängelt Dr. Ploner. Der Abgeordnete führt die wenigen Ansuchen der Hausärzte auch darauf zurück.