In den nächsten 10 Tagen dürften gar einige die Aufhebung von Beschlagnahmen bzw. Hausarresten beantragen.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/benko-hager-und-co-gegen-diese-77-personen-wird-ermittelt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> wird insgesamt gegen 77 Personen wegen verschiedener Verdachtsmomente ermittelt, <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/die-9-hauptverdaechtigen-und-was-man-ihnen-vorwirft" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">gegen 9 der Betroffenen wegen Verdacht auf Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung.</a> Es sind dies René Benko, sein Ex-Statthalter in Südtirol, Heinz Peter Hager, die Bozner Architekten Fabio Rossa und Andrea Saccani, die Direktorin des Amtes für Verwaltung des Gemeindegebietes der Stadt Bozen, Daniela Eisenstecken, der Trentiner Unternehmer Paolo Signoretti, der Publizist Lorenzo Barzon, die Bürgermeisterin von Riva am Gardasee, Cristina Santi, sowie der frühere Senator Vittorio Fravezzi.<BR /><BR /> Hagers Verteidiger Carlo Bertacchi beantragt heute vor dem Freiheitsgericht die Aufhebung des Hausarrestes für seinen Mandanten, andere dürften folgen. Im Zuge von Hausdurchsuchungen bei 58 Personen wurden Computer, Unterlagen und Handys sichergestellt. <BR /><BR />Die Aufhebung der Beschlagnahme dieser Gegenstände können Betroffene ebenfalls vor dem Trienter Freiheitsgericht beantragen. Tun sie das nicht oder wird ihrem Antrag nicht stattgegeben – wogegen beim Kassationsgericht Beschwerde eingelegt werden kann –, dürften sie ihre Geräte nach maximal 3 Monaten zurückerhalten. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1104717_image" /></div> <BR /><BR />In etwa diese Zeit dürften die Ermittler brauchen, um forensische Kopien – sogenannte Bit-Stream-Kopien – vom Inhalt der Geräte zu machen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden unzählige Telefonate abgehört, die Auswertung der Handys und PCs soll den Ermittlern jetzt zusätzliche Informationen über die Korrespondenz der Verdächtigen mittels Nachrichten-Apps und E-Mails liefern. Innerhalb von 10 Tagen sollten auch die Garantieverhöre aller unter Hausarrest stehenden Personen über die Bühne gehen. Für alle Personen, gegen die ermittelt wird, gilt die Unschuldsvermutung.<h3> Prozess nach Bozen holen nicht für alle möglich </h3>Bis die Ermittlungen abgeschlossen werden, dürften noch einige Monate vergehen. Sollte es im Anschluss zur Einleitung eines Hauptverfahrens kommen, wird dieses für alle Betroffenen am Trienter Landesgericht vor einem Strafsenat anberaumt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1104720_image" /></div> <BR /><BR />Verdächtige aus Südtirol könnten beim Trienter Vorverhandlungsrichter beantragen, dass ihr Fall vor dem „natürlichen Richter“, also am Bozner Landesgericht, verhandelt wird: Diese Möglichkeit steht aber nur jenen Personen offen, die nicht verdächtigt werden, einer kriminellen Vereinigung anzugehören, da die Zuständigkeit für diesen Straftatbestand bei der Trienter Justiz liegt. <BR /><BR />Die Erhebungen wurden von den Trienter Staatsanwälten Davide Ognibene und Alessandro Clemente unter der Koordination des Leitenden Staatsanwaltes Sandro Raimondi durchgeführt. Sollte den Ermittlern die Beweislage eindeutig erscheinen, könnten sie auch ein sofortiges Hauptverfahren beantragen, damit würde die Vorverhandlung übersprungen.