Hausbau: Zehn Meter Abstand laut Staatsdekret einzuhalten
Das Verfassungsgericht bringt Südtirols Urbanistik ins Wanken. Ohne Durchführungsplan sei bei Neubauten eine Mindestdistanz von zehn Metern zum nächsten Haus einzuhalten, heißt es jetzt in einem Urteil.