Die jüngste Serie solcher Versuche sei nur letzte einer Reihe: Oft würde versucht, den Menschen zu Hause oder über das Telefon Verträge anzudrehen, deren Nutzen häufig ziemlich fraglich ist. Vielfach werden dabei vor allem allein lebende oder ältere Menschen angesprochen – aber nicht nur.<BR /><BR />Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erreichten in den vergangenen Monaten immer wieder Meldungen von Verbrauchern, denen bei Hausbesuchen ziemlich insistent Vertragsabschlüsse vorgeschlagen wurden, teil diese mit.<BR /><BR />Neben den leider wohlbekannten vermeintlichen „Gassicherheitssystemen“ werden auch Rabatte angepriesen – tatsächlich schließen die Kunden in Wahrheit oft nichtsahnend Verträge über mehrere Tausend Euro ab.<BR /><BR />Die Verbraucherzentrale hat deshalb Zusammenschau der wichtigsten Verbraucherrechte in Sachen Telefonabsatz und Haustürverkauf.<h3> Unbekannte nicht ins Haus lassen, sich nicht einschüchtern lassen</h3>Zuallererst sei daran erinnert, dass man niemanden ins Haus lassen muss, auch keine Vertreter dieser oder jener Firma – und erst recht ist man nicht zum Kauf von Produkten verpflichtet, auch dann nicht, wenn uns gesagt wird, diese seien „per Gesetz vorgeschrieben“.<BR /><BR /> Grundsätzlich ist davon abzuraten, Unbekannte ins Haus zu lassen. „Wenn Sie Zweifel haben sollten, oder sich gar bedroht fühlen sollten, verständigen Sie die Ordnungshüter“, schreiben die Verbraucherschützer. <BR /><BR />Auch der Preis der Produkte und Dienstleistungen sei zu berücksichtigen: „Wenn wir Zuhause ein Angebot vorgelegt bekommen, sind wir nicht in der Lage, dieses mit den Angeboten der anderen Anbieter zu vergleichen. In so einem Moment ja zu sagen heißt daher, alle anderen Angebote unbesehen unter den Tisch fallen zu lassen“, erinnert die VZS. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/falle-statt-skonti-vertraege-ueber-mehrere-tausend-euro" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">An der Haustür verkaufte Produkte haben daher häufig ein schlechteres Preis-Leistungsverhältnis als solche der Konkurrenz.</a><h3> Auch am Telefon geschlossene Verträge gelten</h3>Vorsicht ist auch dann geboten, wenn am Telefon persönliche oder gar sensible Daten abgefragt werden: Dabei versucht der Gesprächspartner, einen Vertrag abzuschließen. Dies passiere häufig bei Telefondiensten oder Strom- und Gasverträgen. <BR /><BR />„Viele Verbraucher fragen uns nach solchen Telefonaten, ob man am Telefon denn bindende Verträge abschließen kann. Die Antwort lautet: Ja. Daher ist auch am Telefon Vorsicht geboten“, warnen die Experten.<BR /><BR />Ist ein Vertrag per Haustürgeschäft oder Fernabsatz zustande gekommen, können Verbraucher innerhalb von 14 Kalender-Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (am besten per Einschreiben). Die Ware muss auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden, gemäß den Angaben in den allgemeinen Vertragsbedingungen.