Die Unsicherheit bei allen Beteiligten ist groß, das wurde auch beim Runden Tisch der ASAA deutlich. <BR /><BR />Die Richter an der Kassation in Rom seien offenbar ihrer Zeit voraus, konstatierte Juri Andriollo, Rechtsanwalt und Sozialstadtrat in Bozen. Seit einem Monat gingen nun bei ihm im Amt ständig diesbezügliche Nachfragen ein. Er könne aber nichts empfehlen, da es bisher keine Sicherheit für die Rückerstattung der hohen Kosten gebe: „Bisher können wir den Familien nur empfehlen, die Kosten zu bezahlen, sie gut zu dokumentieren und sich eventuell vorzubehalten, später mit einer Klage zu reagieren“, meinte er. <BR /><BR />Gerichtspsychologe Michele Piccolin betonte, dass es bei Demenz ganz verschiedene Pathologien gebe. Eine genaue Diagnose durch Fachärzte sei daher – gerade bei eventuellen Einzelklagen Angehöriger – unumgänglich. Rechtsanwalt Christian Perathoner sprach sich gegen individuelle Klagen aus. <BR /><BR />Er sieht vielmehr die Voraussetzungen für eine Sammelklage gegeben – und lud auch dazu ein. Mit einer solchen seien die Erfolgschancen höher. Vorsichtiger äußerte sich Rechtsanwalt Alexander Kritzinger: Er würde keine Einladung zu einer Sammelklage aussprechen. „Wahrscheinlich ist die ganze Angelegenheit viel komplizierter als gedacht. Wir haben bisher keine verlässlichen Informationen, daher ist die rechtliche Einschätzung schwierig, und eine Klage sollte man sich gut überlegen“, mahnte er. Keinesfalls sollten Angehörige jetzt die anfallenden Kosten einfach nicht mehr bezahlen. <BR /><BR />Die Kassationsurteile werfen jedenfalls mehr Fragen auf, als sie beantworten: Das wurde bei der Diskussion am Runden Tisch mehr als deutlich, weswegen sich nicht nur Andriollo von Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner eine rasche Klärung erwartet.<BR /><BR />Doch dieser verweist, auch auf unsere Nachfrage hin, auf die Regierung in Rom, die auf die Urteile reagieren müsse. Für Andriollo keine gute Lösung: „Wenn wir erst auf Information aus Rom warten, erleben wir das nicht mehr“, befand er. <BR /><BR />Auf eine rasche Klärung hatte auch schon Martina Ladurner, Präsidentin der Südtiroler Seniorenwohnheime, vor einigen Wochen gedrängt. Ihr Anliegen: ein garantiertes Regressrecht der Heime gegenüber der Sanität, sollte ein Südtiroler Kläger vor Gericht Recht bekommen. Denn, und darauf verwies beim Runden Tisch der ehemalige langjährige Präsident der Seniorenheime Norbert Bertignoll, während im restlichen Staatsgebiet die Altersheime (sog. RSA) Sanitätseinrichtungen sind, sind die Seniorenheime in Südtirol bei den Sozialbetrieben angesiedelt. Ohne eine Zusicherung, dass die Heime nicht auf eventuellen Kosten sitzen bleiben, die zudem explodieren könnten, könnte es dazu kommen, dass die Heime bestimmte Pathologien gar nicht mehr aufnehmen. <BR /><BR />ASAA-Präsident Ulrich Seitz kündigte jedenfalls einen eigenen Arbeitstisch zu diesem Thema an. Von diesem sowie von der Landesregierung erhofft sich auch seine Stellvertreterin Edith Moroder „baldigst klärende Auskünfte“.