Ab dem 10. April ab 00.00 Uhr können Studierende für das Studienjahr 2013/14 um einen Heimplatz ansuchen. Die Miete sowie Nebenspesen für die Unterbringung zahlen die Studierenden.Das ausgefüllte Formular muss man an die E-Mail-Adresse hochschulfoerderung@provinz.bz.it des Landesamtes für Hochschulförderung, Universität und Forschung schicken;Die Anträge stehen als Download-Formular zur Verfügung; im Netz sind auch die Richtlinien, weitere Informationen sowie die Broschüre "Wohnen und Studieren in Südtirol" zu finden. Die Zuweisung der Heimplätze erfolgt in chronologischer Reihenfolge der vorgelegten Anträge. Anrecht auf einen Heimplatz haben Studierende, die an einer Hochschuleinrichtung in Südtirol in einen Bachelor- oder Master-Studiengang inskribiert sind, nicht weniger als 50 Prozent des für die Gewährung einer ordentlichen Studienbeihilfe erforderlichen Mindeststudienerfolges erzielt und die gesetzliche Studiendauer um nicht mehr als zwei Jahre überschritten haben.