Um die Studienförderungsmaßnahme können sich Schüler beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte bewerben. Vorausgesetzt wird, dass der Antragstellende in Südtirol ansässig oder aus Studiengründen in einer Gemeinde Südtirols wohnhaft ist. Das bereinigte Einkommen (Vermögenssituation und Familieneinkommen abzüglich der Freibeträge, die im Wettbewerb vorgesehen sind) darf im Jahr 2009 höchstens 23.000 Euro betragen haben. Zudem darf für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung oder einen kostenlosen Heimplatz in Anspruch genommen werden. Die Studienbeihilfen für Heimschüler sind je nach Familieneinkommen gestaffelt und liegen zwischen 1200 und 2800 Euro. Für Tagesheimschüler sind die Beträge um 30 Prozent niedriger.Die Gesuchsvordrucke stehen im Südtiroler Bürgernetz zum Herunterladen bereit.