Wie berichtet, wird Hager von den Trienter Fahndern verdächtigt, eine maßgebliche Rolle in einer mutmaßlichen kriminellen Vereinigung mit mafiöser Ausrichtung gespielt zu haben. Ziel der Vereinigung seien Straftaten vornehmlich gegen die öffentliche Verwaltung gewesen, wie Bestechung, Falschbeurkundung, Wettbewerbsstörung, Handel mit erlaubter Einflussnahme oder illegale Parteienfinanzierung.<BR /><BR /> Hager hat heute die Möglichkeit, zu den Verdachtsmomenten Stellung zu nehmen und will dies dem Vernehmen nach auch tun. Innerhalb 20. Dezember wird dann das Freiheitsgericht über seinen Antrag auf Aufhebung des Hausarrestes und jenen aller anderen noch unter Hausarrest stehenden Personen befinden. <BR /><BR /> Sollte das Gericht den Antrag abweisen, können die Betroffenen dagegen Kassationsbeschwerde einlegen. Die Verteidiger werden versuchen, den Vorwurf der mafiösen Vereinigung zu entkräften. <BR /><BR />Dieser fußt größtenteils auf telefonischen und räumlichen Abhörungen, die die Ermittler aufgrund erweiterter Anti-Mafia-Befugnisse durchgeführt haben. Sollte das Höchstgericht befinden, dass der „Mafia-Verdacht“ unhaltbar ist, können die Verteidiger die Nichtigkeit der Abhörungen einwenden. Und würde diesem Einwand stattgegeben, könnte das Ermittlungsgerüst in mutmaßliche Einzeldelikte zersplittern, die dann in gesonderten Verfahren geprüft werden müssen.