Eine Anfrage im Landtag brachte das Team K ein, in der es unter anderem um den vom Verwaltungsgericht angenommenen Rekurs des Betreibers geht. Die Gemeinde hatte die Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung abgelehnt. Aufgrund eines Verfahrensfehlers entschied das Gericht zugunsten des Betreibers. <BR /><BR />Seit August 2025 ist der Platz beim Rier-Hof in Lengstein ein von der staatlichen Zivilluftfahrtbehörde ENAC genehmigter Hubschrauberlandeplatz. Auf die Frage zum Genehmigungsverfahren verwies die Landesregierung auf das ENAC-Reglement zur Liberalisierung der Nutzung von Landeflächen. Das Land sei lediglich nachträglich informiert worden und die Gemeinde Ritten faktisch nicht eingebunden gewesen.<BR /><BR />Für die Errichtung des Hubschrauberlandeplatzes sowie von Nebenanlagen, etwa für die Betankung, lägen keine Baugenehmigungen und landschaftsrechtliche Genehmigungen vor. Auch bestünden keine gesicherten Daten zur Nutzung der Anlage, etwa zur Zahl der abgestellten Hubschrauber oder zu baulichen Infrastrukturen. <BR /><BR />„Aufgrund der Rechtsprechung und der kürzlich erfolgten Autonomiereform erscheint es zweckmäßig, zum Schutz der Umwelt eine Neuregelung der Flugtätigkeit auf Landesebene anzugehen“, heißt es im Antwortschreiben.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/wir-sollen-motorradfahrern-nachstellen-aber-bei-fluegen-am-berg-wegschauen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a> sorgen die Flüge für großen Unmut in der Bevölkerung, aber auch bei Gästen, die Ruhe in der Natur suchen. „Rettungsflüge brauche es, aber diese Luxusflüge, bei denen Ressourcen verschwendet würden, brauche kein Mensch – außer betuchte Touristen“, so ein aufgebrachter Lengsteiner.